18. April 2016

Wintertourismus und Skigebiete in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.02.2016 mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 18.04.2016 (kursiv gestellt)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:
1. Wie entwickelten sich die Übernachtungs- und Ankunftszahlen in Bayern in den Wintermonaten der vergangenen 10 Jahre?
Bei den Gästeankünften als auch bei den Gästeübernachtungen konnten in Bayern Zuwächse verzeichnet werden. Im Einzelnen sind es +33,9 % bei den Ankünften und +18,9 % bei den Übernachtungen. Die genauen Zahlen können aus der nachfolgenden Tabelle für die Winterhalbjahre (Nov. – April) entnommen werden:

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*) in Beherbergungsbetrieben mit zehn und mehr Gästebetten sowie auf Campingplätzen
2. a) Wie hat sich die natürliche Schneesicherheit – definiert nach der gängigen Begriffsbestimmung (siehe z. B. http://www.wsl.ch/dienstleistungen/publikationen/pdf/12142.pdf) – in den bayerischen Skigebieten in den vergangenen 10 Jahren verändert (Anzahl der natürlich schneesicheren Tage im Zeitraum von 01. Dezember bis 15. April eines Winters aufgeschlüsselt nach Skigebieten)?

Es wird auf die Frage 3 der Bundesdrucksache Drucksache 18/7474 sowie auf die Frage 6c der Landtagsdrucksache Drucksache 17/6592 verwiesen.
Detaillierte Aufschlüsselungen auf die einzelnen Skigebiete liegen der Staatsregierung nicht vor.
Im „Monitoringbericht 2015“ der interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurde die Schneesicherheit für die Skiregionen in Deutschland unter der Rubrik „Tourismuswirtschaft“ – „Nimmt die Schneesicherheit ab?“ analysiert. Für die Beurteilung der Schneesicherheit wurde der Indikator „Anzahl der Tage mit einer natürlichen Schneedecke von mindestens 30 cm“ gewählt. Zentrale Aussage ist, dass zum einen die Schneebedeckung durch eine hohe natürliche Variabilität gekennzeichnet ist, die den Nachweis von Trends erschwert, und zum anderen, dass für keine der Skiregionen in Deutschland und damit auch Bayern ein signifikanter Trend aufgezeigt werden kann.
Eine leichte Abnahme wird in der Zugspitz-Region registriert, allerdings sind im Mittel 2012 dort noch 124 Tage schneesicher. Ebenso hat im Berchtesgadener Land (zu Alpen gehörend) die Schneesicherheit abgenommen, verbleibt aber im Mittel mit ca. 105 natürlich schneesicheren Tagen 2012 auf einem hohen Niveau. In den übrigen Reisegebieten der Alpen (Allgäu, Tölzer Land, Tegernsee-Schliersee, Chiemgau, Chiemsee), der östlichen Mittelgebirge (Bayerischer Wald) und der bayerischen Mittelgebirge (Rhön, Fichtelgebirge) wurden keine signifikanten Änderungen der natürlichen Schneesicherheit registriert. Für das Rosenheimer Land lässt die Datenlage keine Analyse zu. Datengrundlage ist die Dokumentation der Schneesicherheit für 1970 bis 2012 für die skitouristischen Räume der Deutschen Alpen, Östlichen Mittel- gebirge, Schwarzwald sowie Westlichen und Zentralen Mittelgebirgen mit entsprechen Skiregionen.
Belegt wird dieses Ergebnis auch durch die Untersuchungen zur „Beschneiungsklimatologie in Skigebieten“ des Instituts für Interdisziplinäre Gebirgsforschung (IGF) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. In dieser aktuellen Studie (2015) wurden die an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes gemessenen Werte von Lufttemperatur und -feuchtigkeit analysiert und die Veränderung der meteorologischen Rahmenbedingung für die Beschneiung in den letzten Jahrzehnten untersucht. Die Studie belegt deutlich die Variabilität des Wetters: Dauer und Höhe der natürlichen Schneedecke sind sowohl regional unterschiedlich als auch von Jahr zu Jahr sehr veränderlich.
Die Auswertung der meteorologischen Aufzeichnungen der letzten Jahrzehnte ergibt nur geringe Auswirkungen des bisherigen Klimawandels auf Schnee und Schneeproduktion deutscher Skigebiete. Im Ergebnis hält sie fest, dass seit 1990 im Alpenraum kein einheitlicher Trend zu höheren Durchschnittstemperaturen im Winter feststellbar ist.
Die Studie des Deutschen Alpenvereins aus dem Jahr 2013 hat 46 Skigebiete im bayerischen Alpenraum untersucht. Unter der Annahme der 100-Tage-Regel gelten aktuell 50 % der Gebiete dabei als natürlich schneesicher, alle weiteren Gebiete sind mit technischer Beschneiung schneesicher.
b) Gibt es hierzu laufende Studien bzw. sind diesbezüglich Studien geplant?
Im „Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ wurde fixiert, den ersten „Monitoringbericht 2015“ alle vier Jahre fortzuschreiben.
c) Wie ist die Zukunft des Skitourismus bzw. Skisports in der Region Bayerischer Wald im Hinblick auf die der natürlichen Schneesicherheit zugrunde liegenden 100- Tage-Regel einzuschätzen?
Zunächst wird auf die Beantwortung zu Frage 2a verwiesen. Der Forschungsauftrag zur „Beschneiungsklimatologie in Skigebieten“ des Instituts für Interdisziplinäre Gebirgsforschung (IGF) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften analysierte nicht nur die an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes gemessenen Werte von Lufttemperatur und -feuchtigkeit, sondern setzte diese exakten Messwerte mit der Bandbreite der Klimamodelle der nächsten Jahrzehnte ins Verhältnis. Unter der Annahme, dass 3 Tage für eine Grundbeschneiung ausreichend sind, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass bei einer Temperaturerhöhung um 1,8 Grad an den meisten Stationen selbst bis 2050 die Grundbeschneiung vor Weihnachten auch in den Regionen des Bayerischen Waldes möglich sein wird.
3. a) Wie hat sich die Anzahl der Seilbahnen, Sessel- und Schleppliftanlagen in Bayern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
b) Wie hat sich der damit zusammenhängende Flächenverbrauch in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Nach aktuellem Stand gibt es in Bayern 147 Seilschwebebahnen (davon 120 in Betrieb) und vier Standseilbahnen. Hier ist die Anzahl in den letzten zehn Jahren konstant geblieben.
Weiterhin existieren derzeit 677 aktive Schlepplifte und 79 Schlepplifte, die zurzeit nicht in Betrieb sind. Bei den Schleppliften ist die Tendenz rückläufig, da in den tieferen Regionen nur an wenigen Tagen ausreichend Schnee liegt. Oft übersteigen die Ausgaben für den Schlepplift die Einnahmen. Zudem sind viele Betreiber ehrenamtlich tätig und wollen oder können (z. B. altersbedingt) dieses Amt nicht mehr ausüben. Hier hat sich die Anzahl der Schlepplifte in den letzten zehn Jahren nahezu halbiert.
Eine differenziertere Darstellung sowie die Entwicklung der Seilbahnen über einen Zeitraum von 20 Jahren einschließlich des damit zusammenhängenden Flächenverbrauchs lassen sich in der Kürze der Beantwortungsfrist nicht ermitteln.
4. a) Welche finanziellen Kosten entstehen im Zusammenhang mit der künstlichen Beschneiung in den bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsregionen (bitte in einzelne Posten der Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
Im Einzelnen liegen der Staatsregierung hierzu keine Angaben vor. Durchschnitts- kosten anzuführen ist valide nicht möglich, da die Kosten durch zu viele Faktoren (individuell nach Gebiet) beeinflusst werden.
b) Wie hat sich der Wasser- und Energieverbrauch im Zusammenhang mit künstlicher Beschneiung in den bayerischen Skiorten seit 2005 bis heute jährlich entwickelt?
Der Energieverbrauch für 1 ha beschneiter Pistenfläche liegt bei etwa 12.000 kWh. Ein kleines Skigebiet mit 20 ha Pistenfläche benötigt pro Winter im Durchschnitt 240.000 kWh. In Summe müssen für einen Skifahrer pro Tag in einem alpinen Ski- gebiet 16 kWh an Energie aufgewendet werden (Bahn, Beschneiung, Präparierung etc).
Für die Grundbeschneiung mit etwa 30 cm Schneehöhe – sofern sie nicht natürlich erfolgt – werden grob 1.000 m3 Wasser pro ha Pistenfläche benötigt. Für die Nachbeschneiung muss mindestens mit einer ähnlichen Größe gerechnet werden.
Exakte Zahlen über den tatsächlichen Energie- und Wasserverbrauch liegen der Staatsregierung nicht vor. Anhand der oben aufgeführten Zahlen lassen sich jedoch die folgenden groben Anhaltswerte für die letzten 15 Jahre abschätzen:

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In die Betrachtung einbezogen werden muss, dass effiziente Beschneiungsanlagen in den Mittelgebirgen und dem deutschen Alpenraum Wintersport ohne lange Anfahrtswege gewährleisten und dies oft auch mittels öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt / erfolgen kann. Aus ökologischen Gesichtspunkten (Gesamtenergiebilanz) ist es zudem sinnvoller, die Gäste bleiben dank der Schneesicherheit durch Beschneiung in Bayern, als in die Nachbarländer weiterzufahren.
c) Woher kommt das Wasser, das in Bayern zur künstlichen Beschneiung gespeichert wird (bitte nach Bezugsquelle aufschlüsseln)?
Wasserentnahmen für Beschneiungsanlagen müssen in einem Wasserrechtsverfahren genehmigt werden. Hierbei werden die zulässigen Entnahmemengen, insbesondere im Hinblick auf Mindestwasserführungen in Oberflächengewässern, von den Behörden festgelegt. Für die Beschneiung darf nur Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Da eine Beschneiung in der Regel in der abflussarmen Zeit stattfindet, werden oft Speicherteiche erforderlich, die in regenintensiven bzw. abflussstarken Zeiten das Wasser für die spätere Beschneiung zwischenspeichern.
In den überwiegenden Fällen stammt das Wasser aus Oberflächengewässern. In Einzelfällen wird Wasser beispielsweise auch aus aufgelassenen Brunnen, Drainagen bzw. gefasstem Oberflächenwasser entnommen.
5. a) Welche Mindestschneehöhen gibt es in den bayerischen Skigebieten je nach Art der touristischen Nutzung?
Rechtlich verbindliche Mindestschneehöhen in bayerischen Skigebieten bzw. bei anderen touristischen Nutzungen sind der Staatsregierung nicht bekannt.
Teilweise wird jedoch in Genehmigungsauflagen eine ausreichende Schneeauflagen bzw. Mindestschneeauflagen zum Einsatz von Schneefahrzeugen gefordert.
30 cm Mindestschneehöhe an 100 Tagen im Jahr gelten als Richtwert für schneesichere Skigebiete. Bei grobem und steinigem Untergrund können jedoch auch mehr als die doppelten Schneehöhen benötigt werden.
b) Wie werden diese kontrolliert?
Sofern Mindestschneehöhen in Genehmigungsbescheiden enthalten sind, obliegt die Kontrolle den jeweiligen Genehmigungsbehörden.
Eine Kontrolle der Umsetzung von Empfehlungen aus der Skipistenuntersuchung in 12 bereits länger untersuchten Skigebieten Bayern fand im Jahr 2008 durch Geländebegehungen statt. Hierbei wurde auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderungen von Schäden an der Vegetationsdecke durch den Skisport begutachtet.
c) Welche Folgen für die Umwelt können sich daraus ergeben, dass Flächen durch den Wintertourismus genutzt werden, bei denen die Mindestschneehöhe nicht eingehalten wird?
Die im Zeitraum von 1990 bis 2004 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführte landschaftsökologische Untersuchung in 52 Skigebieten der Bayerischen Alpen (Skipistenuntersuchung Bayern) stellt folgende Schäden fest, die bei Pistenbetrieb oder Pistenpflege trotz geringmächtiger Schneedecke entstanden sind:
Bei den Untersuchungen im Gelände konnten zum einen Schäden an Grasnarbe und Humusdecke festgestellt werden. Des Weiteren ergab die Auswertung der Daten, dass Veränderungen in Artbestand und Struktur gerade bei schützenswerten Pflanzengesellschaften, wie z. B. alpinen Zwergstrauchgesellschaften, Borstgrasrasen, Übergangsmoorgesellschaften, Halbtrockenrasen und alpinen Hochstaudengebüschen auftraten. Eine Schadenshäufung ist insbesondere auf steilen, konkaven Hängen in der subalpinen Stufe zu beobachten. Insgesamt wiesen 13,1 % der kartierten Einzelflächen derartige Schäden auf. Allerdings tragen auch der sommerliche Wanderbetrieb sowie die Beweidung im Sommer zu diesen Schäden bei. Eine wirksame Beschneiung kann die Verletzungen der Vegetation oder des Bodens verringern.
6. a) Wie hat sich die Zahl der Überschwemmungen, Muren und Lawinen in den bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Hochwasserereignisse und Muren: Überregionale Hochwasserereignisse an den großen Gewässer I. und II. Ordnung, wie sie 1999, 2005 oder 2013 aufgetreten sind, sind in den nachfolgenden Auswertungen nicht enthalten. Die Auswertungen beziehen sich auf die typischen alpinen Ereignisse in kleinen Einzugsgebieten (Wildbäche). Die Ereignisdokumentation für Wildbäche kann allerdings nicht als abschließend angesehen werden, da die Wasserwirtschaftsämter nicht in jedem Ereignisfall beteiligt bzw. informiert werden. Ereignisse in Gebieten ohne Gefährdungspotential werden zum Teil überhaupt nicht bekannt. Die bayerischen Mittelgebirgsregionen sind bislang in der Ereignisdokumentation für Wildbäche nicht erfasst worden. Eben- so sind Hochwasserereignisse an Gewässern III. Ordnung, welche in kommunaler Verantwortung liegen, nicht erfasst.
Folgende Ereignisse an Wildbächen (nur Alpenregion) wurden in den letzten 20 Jahren von den Wasserwirtschaftsämtern dokumentiert. Unterschieden wird dabei in die Prozesse Hochwasser, Hochwasser mit Feststoffen (Geschiebe und/oder Schwemmholz) und Murgang. Die vorliegenden Daten sind jedoch statistisch nicht belastbar. Um aussagekräftige Trends oder Entwicklungen ableiten zu können, müssten sämtliche Ereignisse in den bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsregionen über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahrzehnte) vollständig erfasst werden.
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Die Lawinenmeldungen der 33 ehrenamtlich tätigen Lawinenkommissionen im bayerischen Alpenraum beziehen sich ausschließlich auf ihren Zuständigkeitsbereich. Sie spiegeln damit nur einen Bruchteil des Lawinengeschehens wieder, das sich jeden Winter abhängig vom Wettergeschehen abspielt. Für das sogenannte „freie Skigelände“, in dem jeder Skifahrer oder Skitourengehern alleinverantwortlich unterwegs ist, liegen keine Zahlen vor. Eine Entwicklungstendenz hinsichtlich des Umfangs des Lawinengeschehens lässt sich nicht ableiten, da die Lawinenaktivität direkt von den Wettereinflüssen abhängen, die unmittelbar die Stabilität der Schneedecke beeinflussen.
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b) Welche Ursachen sind kausal für diese Entwicklung?
Hochwasserereignisse und Muren im Wildbachbereich sind überwiegend auf lokale Starkniederschläge zurückzuführen. Die erhöhte Siedlungstätigkeit in Verbindung mit der Zunahme des Schadenspotentials in den gefährdeten Bereichen führt dazu, dass die natürlich ablaufenden Prozesse vermehrt zu Schäden führen und solche Ereignisse überhaupt registriert werden. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen in den Einzugsgebieten und auf den Schwemmkegeln der Wildbäche wirken diesem Trend entgegen.
Lawinen: Die direkten Wettereinflüsse wirken auf die Stabilität der Schneedecke. Vor allem Wind, Regenfälle bis in die Hochlagen, Warmlufteinbrüche, Föhn sowie Neu- schnee wirken auf die verschiedenen Umwandlungsprozesse in der Schneedecke und beeinflussen jeweils die Stabilität der Schneeschichten. Welche externen Einflüsse auf die Schneedeckenstabilität kausal sein könnten, lässt sich in dem komplexen Umfeld eines Lawinenereignisses nicht benennen.
c) Welche Schäden mit welchen Kosten wurden in den letzten 20 Jahren durch diese Ereignisse verursacht, und wie hat sich die Zahl der Muren- und Lawinenopfer in dieser Zeit entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Hochwasserereignisse und Muren: Schäden Dritter und die damit verbundenen Kosten werden nicht zentral erhoben. Lediglich für überregionale Katastrophenereignisse wie 1999, 2005 bzw. 2013 liegen Zahlen vor. Bei einem Überschwemmungsereignis (kein Murgang) im Jahr 1999 am Wildbach Kanker (Markt Garmisch-Partenkirchen) war durch unglückliche Nebenereignisse ein Todesopfer zu beklagen. Darüber hinaus sind keine Todesopfer durch Ereignisse an Wildbächen in dem genannten Zeitraum bekannt.
Lawinen: Schäden Dritter und die damit verbundenen Kosten liegen der Staatsregierung nicht vor. In den letzten 20 Jahren sind im nicht von Lawinenkommissionen überwachten „freien Skigelände“ im bayerischen Alpenraum 43 Personen ums Leben gekommen (siehe Tabelle 2). Die Zusatzbelastung der Skifahrer selbst auf die Schneedecke hat in den weitaus meisten Fällen die Auslösung der Schneebretter verursacht. Selbstauslösungen von Lawinen spielen als Nassschneelawinen im Frühjahr eine Rolle, wo in wenigen Fällen Wintersportler im Auslaufbereich der Lawine verschüttet wurden und zu Tode kamen.
7. a) Wie haben sich Zahl und Fläche der Schutzgebiete in den bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
Vorbemerkung: Der Kulisse der Mittelgebirge wurden die entsprechenden Naturräume nach MEYNEN, E. & J. SCHMITHÜSEN (1953-1962) sowie die definierten Natur- raum-Untereinheiten des Bayer. Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) zugrunde gelegt. Für die Alpen wurde die Kulisse der alpinen biogeografischen Region, wie sie von der EU-Kommission für den Natura 2000-Prozess definiert wurde, verwendet.
Vollständige Abgrenzungen der bayerischen Schutzgebiete in digitaler Form liegen erst seit 2006 vor. Um eine digitale Verschneidung mit den jeweiligen obengenannten Kulissen vornehmen zu können, wurden die Daten aus 2006 und 2015 für einen Vergleich herangezogen. Eine Auswertung über 20 Jahre ist in der Kürze der Beantwortungszeit nicht durchführbar. Die Angaben zu den FFH- und SPA-Gebieten entsprechen der Gebietsmeldung Bayerns an die EU-Kommission 2004.
Des Weiteren ist zu beachten, dass es zum Teil Überlagerungen unterschiedlicher Schutzkategorien gibt. Schutzgebiete, die in mehr als einem Regierungsbezirken liegen, werden im Folgenden für jeden betroffenen Regierungsbezirk gezählt.
Literatur:
MEYNEN, E. & J. SCHMITHÜSEN (1953-1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. – Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen, 1339 S.

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b) Wie viele Baugenehmigungen wurden in diesen Schutzgebieten erteilt (bitte nach Schutzgebieten aufschlüsseln)?
Die Zahl der in den Schutzgebieten in den letzten 20 Jahren erteilten Baugenehmigungen lässt sich in der Kürze der Beantwortungsfrist nicht ermitteln.
Bezüglich der Landschaftsschutzgebiete wird auf die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage Drs. 17/880 verwiesen.
Im Hinblick auf Seilbahnen konnte ermittelt werden, dass in den letzten zehn Jahren 30 neue Seilschwebebahnen in Bayern errichtet wurden. Allerdings ersetzen die Neubauten überwiegend alte Sesselbahnen oder Schlepplifte und wurden somit im Wesentlichen auf den bestehenden Lifttrassen errichtet. Allein für die Seilbahn zur Winkelmoosalm-Steinplatte (Eröffnung im Dezember 2012) war eine neue Trasse notwendig. Das Gebiet liegt im Landkreis Traunstein in der Gemeinde Reit im Winkl im Naturraum 015 Loferer und Leoganger Alpen und 027 Chiemgauer Alpen. Die Genehmigung war mit erheblichen Kompensationen für die Natur verbunden. Diese Seilbahn ersetzt u. a. den Bustransfer vom Seegatterl zur Winkelmoosalm mit einem Verbrauch von ca. 50.000l Dieselkraftstoff pro Winter.
8. a) Wie viel Waldfläche wurden in den vergangenen 20 Jahren in den bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsregionen gerodet (bitte in Hektar angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?

b) Welcher Anteil entfiel dabei auf die Flächen, die für den Wintersport gerodet wurden?
Die Erhebung der Daten konnte nur für den Zeitraum 2005 bis 2015 erfolgen, da für den Zeitabschnitt vor 2005 wegen der Forstreform wenig gesicherte Daten vorliegen. Nicht erfasst sind Waldflächenänderungen im Rahmen von Ausgleich- und Ersatz- maßnahmen.
Die Rodungsflächen sind in folgender Tabelle aufgelistet:
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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.