FFH-Verträglichkeitsprüfung Projekt Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren
Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum am 02.12.2015
Wurde für das Projekt Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren eine Verträglichkeitsprüfung aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durchgeführt; wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Mit Schreiben vom 2. Januar 2015 hat die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe namens der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang für den Zusammenschluss der Skigebiete Riedbergerhornbahn (Gemeinde Balderschwang) und Grasgehren (Gemeinde Obermaiselstein) eine Abweichung von Ziel 2.3.6 LEP (Zone C des Alpenplans) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat als oberster Landesplanungsbehörde beantragt.
Im Zielabweichungsverfahren nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird geprüft, ob im Einzelfall die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und ob die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wobei in die Prüfung alle zielrelevanten Umweltbelange einfließen. Eine Flora-Fauna- Habitat-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Sie bliebe den sich gegebenenfalls anschließenden Verfahren vorbehalten.