Kommunale Inhouse-Stromgeschäfte mit eigenen Stadtwerken
Ist die Staatsregierung weiterhin, wie im Schreiben des Staatsministeriums des Inneren vom 25.09.2008 vermerkt, der Ansicht, dass eine Inhouse-Konstellation auch dann vorliegt, wenn eine Kommune den Strom von ihren als GmbH ohne private Beteiligung geführten Stadtwerken bezieht und damit dem vom EuGH entwickelten Wesentlichkeitskriterium nicht grundsätzlich entgegensteht, da die Tätigkeit der Stadtwerke weiterhin der Kommune zuzurechnen ist und damit eine europaweite Ausschreibung des von den Stadtwerken erzeugten Stroms nicht vonnöten ist;
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