Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Automatische Abschaltung des AKWs Gundremmingen

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum am 28.01.2014

Kann die Staatsregierung allgemeinverständlich erklären, was beim außerplanmäßigen „Runterfahren“ des Gundremminger Blocks B am 07.01.14 zu der automatischen Abschaltung geführt hat?

Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

Ausgangslage war, dass Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen in Vorbereitung des Sonderstillstands zum Tausch der Messlanzen abgefahren wurde. Ab einem Leistungsbereich von knapp unter 10% sollten die Steuerstäbe bis zum Erreichen einer Leistung von 3% per Handsteuerung weiter eingefahren werden. Nach Erreichen der Reaktorleistung von 3% sollte der Reaktor durch Betätigung von „Steuerstabsammeleinfahren“ abgeschaltet werden. Aus folgendem Grund wurde jedoch das automatische Sammeleinfahren der Steuerstäbe ausgelöst. Für niedrige Reaktorleistungsbereiche kleiner 8% sind spezielle Detektoren vorgesehen, die kleine Leistungen messgenauer erfassen können. So fahren bei 8% Leistung automatisch die Übergangsdetektoren und bei 5% Leistung die Anfahrdetektoren in den Kern ein. Ein Schutzsystem überwacht hierbei, dass die Übergangsdetektoren plausible Messwerte anzeigen, bevor die Anfahrdetektoren ihre Messwerte erfassen. Die bei 8% Leistung automatisch einfahrenden Übergangsdetektoren benötigen 90 Sekunden, bis sie eingefahren sind. In dieser Zeit sollte vermieden werden, dass die Leistung unter 5% fällt und somit auch die Anfahrdetektoren automatisch in den Kern einfahren. Das Absenken der Leistung von Hand erfolgte in diesem Fall aber schneller als geplant und führte zum Einfahren der Anfahrdetektoren, bevor die Übergangsdetektoren ihre EIN-Position erreicht hatten. Durch diesen Umstand kam es zur Anregung des Schutzsystems und zum automatischen Einfahren aller Steuerstäbe. Die Auslösung des automatischen Sammeleinfahrens erfolgte dabei nur kurz bevor die Handauslösung des Sammeleinfahrens vorgenommen worden wäre. Die Abfahrprozedur des Reaktors wurde dabei nicht negativ beeinflusst. Das Schutzsystem wurde aufgrund der eingetretenen Detektorenkonstellation angeregt und griff planmäßig ein. Zukünftig wird in der Abfahrprozedur bei 8% ein Warteschritt vorgesehen, um den Detektoren die notwendige Zeit zum Einfahren zu geben. Die Anregung des Reaktorschutzsystems ist gemäß AtSMV meldepflichtig. Der Sachverhalt wurde vom Betreiber ordnungsgemäß an die Aufsichtsbehörde gemeldet. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering.

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