16. Juli 2013

Nutzung der Windkraft nach der 10H-Initiative des Ministerpräsidenten

Anfrage des Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum am 16.07.2013, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Ich frage die Staatsregierung, wo und wie groß sind die einzelnen Flächen auf ehemaligen militärisch genutzten Flächen in Bayern, für die nach dem Bayerischen Windatlas in seiner jetzigen Form eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von über 4,5 m/s in 140 m Höhe ermittelt wurde und für die gleichzeitig die Flächenkategorien grün, hellgrün oder gelb nach der Gebietskulisse Windkraft gelten und die gleichzeitig mehr als 2 km von der nächsten Wohnbebauung entfernt sind und nicht in einem regelmäßigen Ausschlussgebiet oder sonstigen Flächen nach europäischem Schutzbestimmungen im Sinne des Bayerischen Windkrafterlasses vom 20. Dezember 2011
liegen (bitte einzeln auflisten)?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Mit Hilfe der Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kommunen sind die tatsächlichen und prozentualen Anteile für eine Nutzung der Windkraft an der gesamten Landesfläche im Einzelnen einschätzbar. Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe insbesondere für Kommunen und Regionale Planungsverbände zur umweltfachlichen Erstbewertung, ohne bindende Wirkung für Kommunen und Planungsverbände. Ziel ist, die Nutzung der Windenergie auf möglichst konfliktarme Flächen zu lenken. Die Einstufung der Flächen in der Gebietskulisse erfolgt auf der Basis ausreichender Windhöffigkeit ausschließlich hinsichtlich der Belange Immissions- und Naturschutz. Für die als geeignet eingestuften Flächen ist daher noch mit weiteren Einschränkungen aufgrund der Interessen des Deutschen Wetterdienstes, der Bundeswehr, des Denkmalschutzes, des Rohstoffabbaus etc. zu rechnen.
Eine graphische oder tabellarische Auflistung der ehemaligen militärisch genutzten Flächen in Bayern liegt der Staatsregierung nicht vor.
Eine Anfrage bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat ergeben, dass derzeit folgende vier ehemalige militärische Flächen in Bayern für eine Umnutzung zur Verfügung stehen:
– Larson Nato Site (52 ha), Gemeinde Biebelried,
– ehem. Bombenabwurfplatz Markt Nordheim (40 ha), Markt Nordheim,
– Bunkergelände Nüdlingen (84 ha), Gemeinde Nüdlingen,
– ehem. US-Übungsplatz Sulzheim (59 ha), Gemeinde Sulzheim.
Nach Prüfung der Gebietskulisse Windkraft wären bei einem Abstand zur Wohnbebauung von 2.000 m voraussichtlich alle vier Flächen nicht für eine Windkraftnutzung geeignet. Allerdings ist dies weder geltende Rechtslage noch eine Festlegung in der gemeinsamen bayerisch-sächsischen Bundesratsinitiative. Ziel ist eine höhenbezogene Abstandsregelung für Windkraftanlagen, die sowohl das Erreichen der Ziele der Energiewende wie auch den bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur ermöglicht.