27. Juli 2013

Atommüll-Zwischenlager Mitterteich Inventar, Nachfrage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Maria Scharfenberg, Bündnis 90/Die Grünen, vom 06. Juni 2013, mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, vom 27.07.2013 (kursiv dargestellt)

Das Zwischenlager Mitterteich ist seit Juli 1987 in Betrieb. Es fungiert sowohl als Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, als auch als Sammelstelle der atomkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen für den schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aus Bayerischen Atomkraftwerken. Mit einer genehmigten Kapazität von 40.000 Abfallgebinden ist es eines der größten Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in Deutschland.

Obwohl der Betreiber laut Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) auf unsere Schriftliche Anfrage zum Zwischenlager Mitterteich (Drucksache 16/15975) das Inventar von Mitterteich gemäß „§ 73 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ in einem elektronischen Buchführungssystem aufzeichnet, so dass auf StMUG-Anfrage detaillierte Inventar-Angaben unverzüglich bereitgestellt werden können, existiert kein öffentlich zugängliches Inventar, das man als aufschlussreich bezeichnen könnte. So ist unklar, welche Fässer, Gebinde etc. von welchem AKW-Betreiber zwischengelagert werden, welchen Inhalt und welche Aktivität sie haben und ob es Vorkommnisse wie Rostschäden gab. Lediglich die Anzahl der eingelagerten Fässer, Gebinde etc. wird veröffentlicht.

Eine derartige Schmalspurinformation der Öffentlichkeit ist angesichts des Umstands, dass es sich um radioaktive Abfälle handelt, aus unserer Sicht unangemessen und weckt Misstrauen. Es darf auch bezweifelt werden, ob das StMUG mit seinem Informationsverhalten der ihm aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz erwachsenden Verpflichtung der systematischen Bereitstellung wichtiger Umweltdaten ausreichend nachkommt.

Eine öffentlich verfügbare, aussagekräftige Auflistung des Inventars ist bei einem von der Kapazität her größten Zwischenlager der Republik gegenüber der Öffentlichkeit nur sachgerecht und mehr als angebracht, da es sich unstrittig um relevante Umweltinformationen handelt. Doch eine solche öffentlich verfügbare, aussagekräftige Inventarauflistung gibt es auch trotz unserer zweiten Schriftlichen Anfrage zum Mitterteich-Inventar (Drucksache 16/16517) aufgrund der sehr spartanischen Antwort des StMUG noch immer nicht. Lediglich die Summen der eingelagerten Fässer, Gebinde etc. wurden genannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung:
Vorbemerkung: Die GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH übernimmt seit Mitte der 1980er Jahre im Auftrag des Freistaates Bayern die Zwischenlagerung der in Bayern anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie (Landessammelstelle Bayern).
Am Standort Mitterteich betreibt die GRB außerdem im Auftrag der bayerischen Energieversorgungsunternehmen die EVU-Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus den bayerischen kerntechnischen Einrichtungen. Eigentümer der in der EVU-Lagerhalle zwischengelagerten konditionierten radioaktiven Abfällen sind die Kernkraftwerksbetreiber als Abfallverursacher. Ihnen obliegt auch die Pflicht der  elektronischen Buchführung nach § 73 StrlSchV. Diese Buchführung (AVK) erfasst allerdings nicht nur die in Mitterteich eingelagerten konditionierten Abfälle, sondern auch die noch in den Anlagen oder bei der Konditionierung befindlichen Abfälle. Die Buchführung erfolgt anlagenbezogen durch den jeweiligen Betreiber, der Eigentümer der gespeicherten Daten ist. Die von der GRB erfassten Lagerdaten werden, wie in § 73 Abs. 1 S. 2 vorgesehen, den Kernkraftwerksbetreibern  für ihr Buchführungssystem zur Verfügung gestellt. Für Informationen zur Spezifikation der Abfälle greift die GRB auf das Buchführungssystem der Betreiber zurück. Die EVU-Lagerhalle unterliegt der Aufsicht des Landesamtes für Umwelt (LfU). Soweit im Rahmen der Aufsicht erforderlich, nimmt das LfU vor Ort Einsicht in den Datenbestand der GRB. Eine vollständige Auflistung aller in der EVU-Lagerhalle sich befindenden Gebinde wird für die aufsichtliche Tätigkeit nicht benötigt, da das LfU über alle Neuanlieferungen unterrichtet wird. Die GRB führt bei jeder Anlieferung eine Eingangskontrolle durch. Dabei wird die Begleitdokumentation geprüft, Sichtkontrollen der Fässer und Strahlungsmessungen durchgeführt und dokumentiert. Eine regelmäßige Kontrolle der eingelagerten Fässer und Strahlungswerte in der Lagerhalle durch die GRB und während der aufsichtlichen Begehungen durch das LfU stellen die Einhaltung der Strahlenschutzwerte für das Personal und für die Bevölkerung sicher und gewährleisten damit den ordnungsgemäßen Betrieb. Die sich aus der Umgebungsüberwachung des LfU ergebenden Daten sind auf der Internetseite www.lfu.bayern.de/strahlung/umgebungsueberwachung_sonstiger_anlagen/index.htm öffentlich zugänglich.

1. Wäre es aus Sicht des StMUG mit vertretbarem Aufwand möglich, zwar nicht alle Informationen zu einem Fass, Gebinde etc. zur Verfügung zu stellen, aber doch zumindest die wesentlichen Eckdaten, wie z.B. Eigentümer, verursachende Anlage, Einlagerungsdatum, Inhalt und Aktivität, wenn auf eine Drucklegung der Antwort verzichtet werden würde?
zu 1.: Wie aus der Vorbemerkung ersichtlich, ist der Aufwand erheblich.

2. Falls ja, welche Eckdaten, insbesondere die EVU-Halle betreffend, könnten dabei aus Sicht des StMUG mit vertretbarem Aufwand rein digital übermittelt und rein als digitale Landtagsdrucksache veröffentlicht werden (also ohne Drucklegung)?
zu 2.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.

3. Erhält das StMUG die Quartalsberichte zum Mitterteich-Inventar vom Betreiber ausschließlich in Papierform oder auch digital und falls Letzteres zutrifft, ungefähr wann erhielt das StMUG erstmals einen Quartalsbericht auch in digitaler Form?
zu 3.: Einen Quartalsbericht für die EVU-Lagerhalle erhält das StMUG seit dem 01.01.1997 und zwar ausschließlich in Papierform. Ein digitaler Quartalsbericht ist nicht vorgesehen.

4. Sind die Quartalsberichte zum Mitterteich-Inventar im StMUG ausschließlich in Papierform abgelegt oder auch digital archiviert und falls Letzteres zutrifft, zurückgehend bis zu welchem Jahr und Quartal?
zu 4.: Seit dem 2. Quartal 2009 werden die Quartalsberichte sowohl in Papierform als auch elektronisch, als digitaler Scan, im StMUG archiviert. Sie können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

5. Kann das StMUG bestätigen, dass der Mitterteich-Betreiber mit vergleichsweise wenig zeitlichem Aufwand eine digitale Datei (Excel, PDF oder ähnliches Dateiformat) mit näheren Informationen zu den einzelnen Fässern, Gebinden etc., insbesondere in der EVU-Halle, wie Eigentümer, verursachende Anlage, Einlagerungsdatum, Inhalt und Aktivität erzeugen und per E-Mail übermitteln könnte?
zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 1.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.