8. Juni 2016

Unser Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie

Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 08. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des “Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.

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11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
─ die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird. 


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8. Juli 2015

Schmutzigen Deal für dreckige Kohlekraft rückgängig machen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist enttäuscht über die Beschlüsse der Parteivorsitzenden der Großen Koalition vom 1.Juli 2015, weil sie nicht geeignet sind, den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen.
Insbesondere die Beschlüsse zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors und zur Kraft-Wärme- Kopplung sind schädlich und nicht geeignet ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen und die Konferenz in Paris zu geben.
Die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW – zeitlich gestreckt in der Konsequenz bis zum Jahr 2024 – und die weiteren vorgesehenen Maßnahmen werden nicht die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen um 22 Mio. Tonnen erbringen. Die Überführung in die Kraftwerksreserve ist überflüssig und erhöht unnötig die Kosten für die Stromverbraucher – zum Nutzen von Betreibern alter, ineffizienter Dreckschleudern.

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3. April 2014

Nach dem Energiegipfel: Die Interessen bayerischer Bürgerinnen und Bürger vertreten

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass der „Energiegipfel“
 der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 1. April 2014 zu einigen Verbesserungen gegenüber den bisherigen Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministers geführt hat.
Gleichwohl stellt der Landtag fest, dass einige der geplanten Einschränkungen die Energiewende in unnötiger und schädlicher Form behindern würden
 und insbesondere in Bayern zu negativen Effekten
führen würden.

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25. März 2014

Windenergie in Bayern voranbringen – Konflikte mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) ausräumen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die ministerielle Anweisung aus dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26. Februar 2014 bezüglich Genehmigungen von Windenergieanlagen in der Nähe von Einrichtungen der Deutschen Flugsicherung an die Genehmigungsbehörden unverzüglich zurückzunehmen.
Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) aufzunehmen, mit dem Ziel, die oftmals pauschale Blockadehaltung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bei der Genehmigung von Windenergieanlagen aufzuheben. Handlungsleitend hierfür sollen aktuelle Gutachten über Abstände zwischen Windenergieanlagen und Einrichten der Flugsicherung etwa aus dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins sein. Insbesondere sollen die bestehenden Pläne zur Flugsicherheit, die zum Teil überholte Vorschriften enthalten, überarbeitet werden.

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5. Februar 2014

Windenergie in Bayern voranbringen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Pläne für eine 10H-Regelung aufzugeben.
Am ursprünglichen Ziel aus dem Konzept „Energie Innovativ“ vom 24. Mai 2011, der Errichtung 1.000 bis 1.500 neuer Windenergieanlagen bis 2021, ist festzuhalten. Zusätzlich soll sich die Staatsregierung im Bund für eine angemessene EEG-Vergütung einsetzen, die es den Kommunen, Stadtwerken und Bürgergenossenschaften in Bayern erlaubt, auch neue Windenergieanlagen weiterhin wirtschaftlich zu betreiben.

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23. Oktober 2013

Windenergie in Bayern voranbringen – Planungssicherheit für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger herstellen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für den Ausbau der Windenergie in Bayern einzusetzen und für entsprechende Planungssicherheit zu sorgen.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich für ein endgültiges Zurückziehen des mit Sachsen gemein- sam eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB), BR-Drs. 569/13, einzusetzen oder im Bundesrat eine Abstimmung über diesen Entwurf zum nächstmöglichen Zeit- punkt herbeizuführen.

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19. Juni 2013

Windenergie in Bayern voranbringen – den Dialog mit allen Bürgerinnen suchen!

Unser Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 20.6.13
Jüngsten Medienberichten zufolge will sich Ministerpräsident Horst Seehofer für größere Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen (WKA) einsetzen. Die Rede ist von der sogenannten 10H-Regelung, also einer Ausweitung der Abstände auf das Zehnfache der Anlagenhöhe. Weil in Bayern in der Regel nur Anlagen von knapp 200 Metern wirtschaftlich betrieben werden können, wären Abstände von etwa zwei Kilometern die Folge.

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