11. Dezember 2013

Windenergie in Bayern ermöglichen – Regionale Planungsverbände unterstützen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Plenarsitzung am 11.12.2013

Windenergie in Bayern ermöglichen – Regionale Planungsverbände unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die höheren Landesplanungsbehörden anzuweisen, Fortschreibungen von Regionalplänen betreffend den Ausbau der Windenergie schnellstmöglich für verbindlich zu erklären, wenn von Seiten der Planungsträger alle relevanten Belange positiv geprüft wurden.

Begründung:
Derzeit weigert sich die Regierung von Mittelfranken mit Rückendeckung des zuständigen Staatsministers, Dr. Markus Söder, die 17. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) für Verbindlich zu erklären. Als Begründung wird der Plan der Staatsregierung herangezogen, im Bund eine Länderöffnungsklausel durchzusetzen. Den höheren Planungsbehörden ist es aber verwehrt, im Wege der Fachaufsicht unter Verweis auf eine bloße Aussage in einem Koalitionsvertrag einen Regionalplan auf Eis zu legen. Vielmehr sind die höheren Planungsbehörden verpflichtet, den Regionalplan endlich als verbindlich zu erklären, da alle im BayLplG vorgesehenen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Regionalplans gegeben sind. Eine der Verbindlichkeit entgegenstehende gesetzliche Regelung für größere Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung besteht derzeit nicht. Die bloße Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Möglichkeit einer solchen Regel für die Länder zu schaffen, ist bereits aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht geeignet, das Inkrafttreten des vorliegenden Regionalplans zu stoppen. Die Fortschreibung des Regionalen Planungsverbands Industrieregion Mittelfranken wurde mit großem Konsens und breitem Rückhalt in der Bevölkerung und der kommunalen Verwaltung geplant. Die Genehmigung durch das Landratsamt Fürth wurde bereits erteilt, lediglich die Verbindlicherklärung des Regionalplans durch die höheren Planungsbehörden steht noch aus. Gegen die Genehmigung wurden keine Klagen erhoben, insbesondere auch nicht von Anwohnern.

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Unser Dringlichkeitsantrag wurde leider bei 76:82 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Das detaillierte namentliche Ergebnis finden Sie in dieser pdf-Datei hinterlegt.

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