23. Oktober 2013

Windenergie in Bayern voranbringen – Planungssicherheit für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger herstellen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 23.10.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für den Ausbau der Windenergie in Bayern einzusetzen und für entsprechende Planungssicherheit zu sorgen.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich für ein endgültiges Zurückziehen des mit Sachsen gemeinsam eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB), BR-Drs. 569/13, einzusetzen oder im Bundesrat eine Abstimmung über diesen Entwurf zum nächstmöglichen Zeitpunkt herbeizuführen.

Begründung:
Die von Bayern und Sachsen bereits im Juli 2013 eingebrachte Bundesratsinitiative wurde nach Angaben der Staatsregierung von den Antragstellern selbst bis zum Wiederaufruf vertagt mit der Begründung, in der Ferienzeit sei es schwierig, eine Mehrheit für diese Initiative herzustellen. Gleichzeitig wurden die Regionalen Planungsverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände in mehreren Schreiben aufgefordert, bis zum Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung keine vollendeten Tatsachen hinsichtlich der Genehmigung von Windkraftanlagen zu schaffen. Dadurch kommt der Ausbau der Windenergie in Bayern zum Erliegen. Denn solange die Staatsregierung im Sinn dieses Antrags nicht tätig wird, herrscht für alle Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden, die an konkreten Windenergieprojekten arbeiten, höchste Planungsunsicherheit. Diese gilt es schnellstmöglich zu beseitigen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 24.10.2013 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.