25. März 2014

Windenergie in Bayern voranbringen – Konflikte mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) ausräumen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die ministerielle Anweisung aus dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26. Februar 2014 bezüglich Genehmigungen von Windenergieanlagen in der Nähe von Einrichtungen der Deutschen Flugsicherung an die Genehmigungsbehörden unverzüglich zurückzunehmen.
Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) aufzunehmen, mit dem Ziel, die oftmals pauschale Blockadehaltung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bei der Genehmigung von Windenergieanlagen aufzuheben. Handlungsleitend hierfür sollen aktuelle Gutachten über Abstände zwischen Windenergieanlagen und Einrichten der Flugsicherung etwa aus dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins sein. Insbesondere sollen die bestehenden Pläne zur Flugsicherheit, die zum Teil überholte Vorschriften enthalten, überarbeitet werden.

Begründung:

Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ist die zuständige Behörde verpflichtet, die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Diese stellt sich oftmals äußerst knapp und nicht immer nachvollziehbar gegen den Bau von Windrädern. Nach geltendem Recht steht es der Genehmigungsbehörde jedoch frei, sich über eine solche negative Stellungnahme hinweg zu setzen. Dies hat zuletzt das VG Oldenburg mit seinem Beschluss vom 5. Februar 2014 (5 B 6430/13) bestätigt. Zugleich stärken mehrere wissenschaftliche Gutachten den Eindruck, dass die von der DFS pauschal geforderten Abstände nicht sachgerecht gewählt sind. Trotzdem hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 26. Februar 2014 an die Genehmigungsbehörden zu verstehen gegeben, dass aus Sicht des Ministeriums kein Raum für eine eigene Entscheidung der Genehmigungsbehörden sei. Diese ministerielle Anweisung entbehrt u.E. jeder Rechtfertigung, sowohl aus fachlicher als auch verfahrensrechtlicher Sicht.
Anstatt den pauschalen Argumenten der DFS blind Folge zu leisten, soll sich die Staatsregierung beim zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für eine Neubewertung der Thematik einsetzen und so dafür sorgen, dass die Möglichkeiten des Baus von Windenergieanlagen in der Nähe von Einrichtungen der Flugsicherung künftig nach objektiven Kriterien bewertet werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 04.06.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 58:81 Stimmen abgelehnt.