9. März 2017

Unser Dringlichkeitsantrag: Gundremmingen stilllegen bis die Störfallbeherrschung hergestellt ist

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die beiden Blöcke des Atomkraftwerks Gundremmingen stillzulegen, bis die Vorschriften des Kerntechnischen Regelwerks vollumfänglich eingehalten sind, weil einer der drei Stränge des Notkühlsystems nicht erdbebensicher ist und das System der zusätzlichen Nachwärmeabfuhr (ZUNA) keinen adäquaten Ersatz darstellt, da es weder die gleiche Funktion erfüllen kann, noch ein redundantes System darstellt. Zudem besteht das ZUNA auch aus qualitativ schlechteren Bauteilen und hat keinen Zwischenkühlkreislauf.

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11. Dezember 2013

Sicherheitsanforderungen bei der geplanten Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen

Der Landtag wolle beschließen: Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission einzuholen, die Studie „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmingen unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ von Univ. Prof. Wolfgang Renneberg bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen, sowie die Argumentation des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. Juni 2013 zur Sicherheit des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel zu beachten.

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16. März 2012

Bericht über den Schutz von Atommülllagern in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen einen schriftlichen und mündlichen Bericht über die Sicherheit von Atommülllagern in Bayern zu geben. Besonders sensible Informationen können in einer abgespaltenen, nichtöffentlichen Sitzung gegeben werden.

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29. September 2009

Bericht über den Verbleib der Opfer des Unfalls im Atomkraftwerk Gundremmingen A im November 1975

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Umweltausschuss baldmöglichst einen Bericht über die Behandlung der beiden Opfer des Unfalls vom 19. November 1975 im Atomkraftwerk Gundremmingen A zu geben. Dabei soll insbesondere auf die Menge, die radioaktive Belastung und den Verbleib der nicht auf dem Friedhof in Lauingen beerdigten Körperteile der beiden Opfer eingegangen werden, sowie die Berichte, die in diesem Zusammenhang im Auftrag und durch die Bayerische Staatsregierung erstellt wurden, veröffentlicht werden.

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