29. September 2009

Bericht über den Verbleib der Opfer des Unfalls im Atomkraftwerk Gundremmingen A im November 1975

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Umweltausschuss baldmöglichst einen Bericht über die Behandlung der beiden Opfer des Unfalls vom 19. November 1975 im Atomkraftwerk Gundremmingen A zu geben. Dabei soll insbesondere auf die Menge, die radioaktive Belastung und den Verbleib der nicht auf dem Friedhof in Lauingen beerdigten Körperteile der beiden Opfer eingegangen werden, sowie die Berichte, die in diesem Zusammenhang im Auftrag und durch die Bayerische Staatsregierung erstellt wurden, veröffentlicht werden.

Der Bericht soll weiterhin darüber Aufschluss geben:

– wer, wann und aus welchen Gründen die Obduktion angeordnet hat,
– wer, wann und aus welchen Gründen die Verlegung ins Schwabinger Krankenhaus angeordnet hat,
– wer, wann und aus welchen Gründen den Umfang der Obduktion festgelegt hat,
– wann und durch wen die Obduktion durchgeführt wurde
– wann und durch wen die Entsorgung der obduzierten Teile vorgenommen wurde,
– ob und wann die Angehörigen darüber informiert wurden,
– warum die Angehörigen die Toten vor der Beerdigung nicht mehr sehen durften.
– wer, wann und durch wen über Ergebnisse der Obduktion informiert wurde,
– aus welchen Gründen der dem „stern“ vorliegende Bericht als „vertraulich“ eingestuft wurde.

Begründung:
Am 19. November 1975 ereignete sich im Atomkraftwerk Gundremmingen A ein folgenschwerer Zwischenfall bei dem zwei Arbeiter (Otto H. und Josef Z.) zu Tode kamen. Sie wurden durch radioaktiven Dampf verbrüht. Es wurde damals in öffentlichen Stellungnahmen des Betreibers und der Staatsregierung darauf hingewiesen, dass die beiden Arbeiter nicht durch die Radioaktivität getötet wurden. Dies ist zunächst nicht auszuschließen. Unbestritten ist, dass die beiden getöteten Schlosser einer erheblichen radioaktiven Belastung ausgesetzt waren.
Im September 2009 berichteten verschiedene Medien darüber, dass den Toten nach dem Unglück verschiedene Körperteile (Haut, Haare, innere Organe) entnommen wurden. Es gibt unterschiedliche Medienberichte, wer die Entfernung der Körperteile damals veranlasst hat. Bei der Beerdigung der beiden Opfer in Lauingen am 25.11.1975 wurden offenbar nur Teile der Leichen bestattet. Über den Verbleib der entnommenen Körperteile wird spekuliert, eine Lagerung im ehemaligen Salzbergwerk Asse ist im Gespräch.
Berichte über die konkreten Ergebnisse der Obduktion bzw. Dekontamination wurden von den möglicherweise beteiligten Institutionen der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF, heute Helmholtz Zentrum München), dem (damaligen) Landesamt für Umweltschutz, dem (damaligen) Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umwelt und der Staatsanwaltschaft bisher nicht veröffentlicht. Mindestens ein – von den Behörden als „vertraulich“ gekennzeichneter – Bericht liegt jedoch offenbar dem „Stern“ vor.
Nach den bisherigen Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt und des Helmholtz Zentrums München stellt sich eine Reihe ungeklärter Fragen, insbesondere nachdem einige Aussagen der letzten Tage offenbar ohne Kenntnis der Aktenlage getroffen wurden.