9. März 2017

Unser Dringlichkeitsantrag: Gundremmingen stilllegen bis die Störfallbeherrschung hergestellt ist

Unser Dringlichkeitsantrag vom 09.03.2017:
Gundremmingen stilllegen bis die Störfallbeherrschung hergestellt ist

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die beiden Blöcke des Atomkraftwerks Gundremmingen stillzulegen, bis die Vorschriften des Kerntechnischen Regelwerks vollumfänglich eingehalten sind, weil einer der drei Stränge des Notkühlsystems nicht erdbebensicher ist und das System der zusätzlichen Nachwärmeabfuhr (ZUNA) keinen adäquaten Ersatz darstellt, da es weder die gleiche Funktion erfüllen kann, noch ein redundantes System darstellt. Zudem besteht das ZUNA auch aus qualitativ schlechteren Bauteilen und hat keinen Zwischenkühlkreislauf.

Begründung:

Wie durch ein Gutachten von Prof. Dr. Manfred Mertins bekannt geworden ist, erfüllt das Atomkraftwerk Gundremmingen nicht die Anforderungen die durchdas Kerntechnische Regelwerk Deutschland gefordert werden. Das Nach- und Notkühlsystem weist erhebliche Mängel auf. Aufgrund der untergesetzlichen Regelungen müssen drei redundante und erdbebensichere Notkühleinrichtungen vorhanden sein. Dies ist in Gundremmingen nicht der Fall. Von den beiden drei Notkühlsträngen sind lediglich zwei ausreichend gegen das Bemessungserdbeben abgesichert. Der dritte erfüllt diese Anforderungen nicht.

In dem Gutachten wird deutlich dargestellt, dass das ZUNA-System keinen ausreichenden Ersatz für den unzureichenden Notkühlstrang TH1 darstellt. Die Funktionalität des ZUNA ist deutlich eingeschränkt: es kann nicht in jeder Situation in den Reaktordruckbehälter einspeisen. Das ZUNA-System erfüllt nicht die Anforderungen eines redundanten Systems, weil es in einen der drei bestehenden Stränge einspeist. Die Bauteile des ZUNA erfüllen nicht durchgängig die qualitativen Anforderungen, die an Bauteile des Notkühlsystems gestellt werden, sondern liegen in mehreren Teilen erheblich darunter.

Prof. Dr. Manfred Mertins beurteilte auch ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beauftragtes Gutachten vom Winter 2015/2016. Er stellte fest, dass das BMUB-Gutachten erhebliche Defizite der Gundremminger Atomkraftwerke ebenfalls erkannt hat. Die Bewertung dieser Defizite weist allerdings erhebliche handwerkliche und fachliche Mängel auf und deshalb ist die zentrale Schlussfolgerung des BMUB nicht belastbar.

Diese grundlegend andere Bewertung des Sachverhalts durch Prof. Dr. Manfred Mertins wurde daher einem wissenschaftlichen Peer-Review unterzogen, dies der ehemalige Leiter der Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit GRS, Lothar Hahn vorgenommen hat. Er bestätigte das Ergebnis von Prof. Dr. Mertins sowohl hinsichtlich der Bewertung der Situation in den Gundremminger Reaktoren, wie auch die Kritik am Gutachten, das vom BMUB in Auftrag gegeben wurde.

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.