Evakuierungen bei Gefahrenlage für Atomkraftwerke
Bezugnehmend auf die kurzfristige Räumung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am Freitag, den 10.3.2017 als Folge eines fehlenden Funkkontakts zu einer indischen Passagiermaschine, frage ich die Staatsregierung, ob außer dem Atomkraftwerk weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen/Unternehmen in Bayern evakuiert wurden, welche Kriterien bei der Evakuierungsentscheidung angewendet wurden und warum andere potenzielle Anschlagsziele (Bahnhöfe, Flughäfen, Hochhäuser, etc.) nicht evakuiert wurden?
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