25. Februar 2014

Erneute Nachfrage: Stilllegung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zur Plenarsitzung am 25.02.2014

Bezugnehmend auf die unzureichende Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage zum Plenum (Landtagsdrucksache. Nr. 17/306) wiederhole ich meine Anfrage, woher die Staatregierung die Information hat, dass die E.ON AG erwägt das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vor dem 31. Dezember 2015 stillzulegen, wie die Behauptung belegt wurde, dass sich der Betrieb des Reaktors nicht mehr rechne und welche Maßnahmen die Staatsregierung plant um eine frühere Stilllegung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld zu verhindern?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Über Erwägungen der E.ON AG, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vor Ende 2015 nicht mehr zu betreiben, ist verschiedentlich berichtet worden. Bei der Bundesnetzagentur ist bislang der für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld erforderliche Antrag auf Stilllegung nach § 13a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht eingegangen.  Die Staatsregierung verfügt über keine eigenen Möglichkeiten den Weiterbetrieb eines Kraftwerks zu erzwingen. Die Bundesnetzagentur könnte die Stilllegung untersagen, wenn das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld als systemrelevant eingestuft würde. Die E.ON AG hätte in einem solchen Fall Anspruch auf Ersatz der Erzeugungsauslagen und der Betriebsbereitschaftsauslagen gegenüber dem regelverantwortlichen Netzbetreiber, der diese Kosten wiederum bei den Netzentgelten in Ansatz bringen kann.