Eine demokratische Gesellschaft lebt von mündigen und gut informierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung, das unabhängig von einem subjektiven Anspruch für alle besteht, ist ein anerkanntes Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Im Zuge der Digitalisierung schreitet diese Entwicklung weiter voran, so verfügen Bremen und Hamburg bereits über weitergehende Regelungen, sogenannte Transparenzgesetze, die die Verwaltung dazu verpflichten, bestimmte Informationen aktiv im Internet zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Gesetz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, gewährt und gleichzeitig werden die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geschützt.
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