6. Mai 2015

Glyphosat-Einsatz beenden!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 06.05.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

– den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf staatlichen Flächen, insbesondere an den Einrichtungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung und auf den Flächen, die den staatlichen Bauämtern unterstehen, zu beenden,

– den Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) aufzunehmen,

– das im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz von Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgebrachte Anliegen zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucherinnen und -verbraucher zu unterstützen,

– sich auf Bundes- und Europaebene für ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat einzusetzen.

Begründung:

Der Herbizid-Wirkstoff Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese alarmierende Neubewertung muss Konsequenzen haben. Die Staatsregierung sollte deshalb in ihrem Wirkungsbereich im Rahmen ihrer Vorbildfunktion unverzüglich auf das umstrittene Herbizid verzichten.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU (bei einer Enthaltung) und der Freien Wähler (bei einer Stimme für unseren Antrag) abgelehnt.