21. Juli 2015

Kosten der Elektrifizierung von Bahnstrecken in Nordbayern

Unser interfraktioneller Dringlichkeitsantrag vom 21.07.2015 (zusammen mit SPD und Freien Wählern)

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anzufragen, welche Kosten bei der Kostenermittlung zur Elektrifizierung der Schienenstrecken

─  Nürnberg – Marktredwitz – Hof / – Schirnding Grenze D/CZ,

─  Regensburg – Schwandorf – Furth i.Wald Grenze D/CZ,

─  Regensburg – Marktredwitz sowie

─  Nürnberg – Hartmannshof – Amberg – Irrenlohe 
(– Schwandorf)

bei der derzeitigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 als Kosten der Sanierung („unterlassene Instandsetzung“) angesetzt und damit aus den Kosten der Elektrifizierung herausgerechnet werden.
Die Instandsetzungskosten sollen dabei in Kosten des Oberbaus, Kosten für Ingenieurbauwerke wie Brücken und Tunnel sowie Kosten für sonstige Infrastrukturmaßnahmen untergliedert werden.
Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Nutzen aus dem Nahverkehr, der grenzüberschreitende Nutzen und der transeuropäische Nutzen dieser Schienenstrecken bei der Kosten-Nutzen-Ermittlung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt werden.

Begründung:
Der Freistaat Bayern hat den Ausbau und die Elektrifizierung der Schienenstrecken

─  Nürnberg – Marktredwitz – Hof / – Schirnding Grenze D/CZ,

─  Regensburg – Schwandorf – Furth i.Wald Grenze D/CZ,

─  Regensburg – Marktredwitz sowie
Nürnberg – Hartmannshof – Amberg – Irrenlohe 
(– Schwandorf)

für die Aufnahme in den künftigen Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Diese Schienenstrecken werden derzeit einer Kosten-Nutzen-Berechnung unterzogen. In die Kosten-Nutzen-Betrachtung dürfen nur die Kosten der Elektrifizierung einfließen. Kosten für notwendige Instandsetzungen müssen in der Betrachtung außen vor bleiben.
Alle Schienenstrecken haben einen transeuropäischen Bezug und sind teilweise sogar im TEN-Kernnetz enthalten. Dies ermöglicht eine Mitfinanzierung aus EU-Mitteln, im Falle der grenzüberschreitenden Schienenstrecken mit maximalen Fördersätzen. Bei einer Kosten-Nutzen-Betrachtung müssen sowohl grenzüberschreitende Effekte als auch Effekte durch den Nahverkehr berücksichtigt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 22.07.2015 in folgender Form einstimmig angenommen:

Kosten der Elektrifizierung von Bahnstrecken
Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anzufragen, welche Kosten bei den von Bayern zur Elektrifizierung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Schienenstrecken bei der derzeitigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 als Kosten der Sanierung („unterlassene Instandsetzung“) angesetzt und damit aus den Kosten der Elektrifizierung herausgerechnet werden.
Die Instandsetzungskosten sollen dabei in Kosten des Oberbaus, Kosten für Ingenieurbauwerke wie Brücken und Tunnel sowie Kosten für sonstige Infrastrukturmaßnahmen untergliedert werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass der Nutzen aus dem Nahverkehr, der grenzüberschreitende Nutzen und der transeuropäische Nutzen dieser Schienenstrecken bei der Kosten-Nutzen-Ermittlung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes berücksichtigt werden.