Befreiung von Unternehmen vom EEG
Ich frage die Staatsregierung nach ihren konkreten Vorschlägen, welche bayerischen Unternehmen zukünftig unter die Befreiung nach §§ 40 ff des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 fallen sollen, welche bisher befreiten Unternehmen ihrer Ansicht nach nicht mehr von dieser Regelung profitieren sollen und wann sie der Bundesregierung diese Vorschläge mitgeteilt hat bzw. mitteilen will, nachdem die Bundesregierung die Überprüfung der Liste der nach §§ 40 ff EEG 2012 befreiten Unternehmen bekanntgegeben und angekündigt hat, die Länder um Vorschläge bitten zu wollen?
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