14. Oktober 2009

Nein zur Olympiabewerbung München + 2!

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Das Konzept „München + 2“ für die Olympischen Spiele 2018 ist aufgrund der ökologischen Belastungen insbesondere in Garmisch-Partenkirchen und Oberammergau nicht nachhaltig.
Gerade in Zeiten des Klimawandels ist eine Veranstaltung, die weitgehend auf künstliche Beschneiung setzt, temporäre Sportanlagen vorsieht, obwohl leistungsfähige Anlagen andernorts bereitstünden, und die zu einem massiven und kostspieligen Ausbau der Straßeninfrastruktur führt, nicht vertretbar. Klimaneutrale Spiele gibt es nicht, aber selbstverständlich kann es mehr oder weniger umwelt- und klimabelastende Sportveranstaltungen geben und demzufolge auch solche Spiele, die im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz Vorbild- und Vorreiterfunktion übernehmen können. Bei der Konzeption „München + 2“, Basis der aktuellen Olympiabewerbung, ist dieses jedoch nicht mehr möglich.

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Naturschutz am Lech

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– bei der Landesregierung in Tirol gegen die geplante Wasserentnahme und -umleitung aus dem Lech zu protestieren,
– falls die Tiroler Landesregierung kein Einlenken bei diesem Projekt zeigt, vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie zu klagen.

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Dringlichkeitsantrag: Nein zur Olympiabewerbung München + 2!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich weiß, dass Klimaschutz, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit Begriffe sind, die man heutzutage in einer ganzen Reihe von Angelegenheiten findet. Das ist sicher begrüßenswert, aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist und wie Sie Nachhaltigkeit definieren. Sie haben gerade das nachhaltige Konzept der Spiele 2018 in München, Garmisch-Partenkirchen und am Königssee in den Mittelpunkt gestellt. Für mich bedeutet Nachhaltigkeit, bestehende Anlagen wieder zu verwenden. Kann es denn nachhaltig sein, wenn ich Anlagen für Biathlon und nordische Wettbewerbe nur für ein vierzehntägiges Event baue?

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10. Juli 2009

Viel heiße Luft um nichts

Die Grünen haben Umweltminister Söder vorgeworfen, bei der Eröffnung der Bayerischen Klimawoche über die üblichen Lippenbekenntnisse nicht hinauszukommen: „Wenn es die Staatsregierung wirklich ernst meinen würde mit dem Klimaschutz, müsste sie auch endlich Nägel mit Köpfen machen“, sagte der klimaschutzpolitische Sprecher Ludwig Hartmann. Dazu gehöre insbesondere ein Kurswechsel in der Verkehrspolitik, bei der die Staatsregierung immer noch stur auf klimaschädliche Großprojekte wie den Ausbau der Dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen setzte.

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9. Juli 2009

Olympia 2018: Grüne fordern „München plus 4“

München (sip). Nach dem Beschluss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), vom bisherigen Standortkonzept für die Bewerbung um Olympische Winterspiele in München abzurücken, sehen die Grünen einen ersten Teilerfolg: „Die Befürworter einer Olympiabewerbung unter dem Leitmotiv ,München plus 2′ haben heute ihr eigenes Konzept beerdigt“, kommentierte der klimaschutzpolitische Sprecher Ludwig Hartmann, die heute bekannt gegebenen Entscheidung des DOSB, die Austragungsstätten durch den Austragungsort Oberammergau zu erweitern. „Das zeigt, dass auch der DOSB noch Nachbesserungsbedarf einräumt.“

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28. Juni 2009

Landwirtschaftliche Privilegierung von Flächen im Außenbereich

Ein Landwirt aus Pöcking hat bei der Gemeinde Starnberg den Antrag auf Privilegierung zum Bau eines Pferdebetriebes im Ortsteil Percha gestellt. Bei der beantragten Fläche handelt es ich um ein Gebiet, das zugleich Fortpflanzungsstätte des sich auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten befindlichen Kiebitzes ist. Laut Stellungnahme an die Stadt Starnberg vom 26.3.2009 erteilte die Regierung von Obb. der Stadt Starnberg trotzdem eine Befreiung nach § 62 BNatSchG für das angefragte Gebiet, über welche sie selber verfügen kann. Die Gemeinde sowie das Landratsamt Starnberg haben sich gegen die Befreiung ausgesprochen, jedoch hat das Landratsamt in eine Vorabprüfung des Antragsstellers eingewilligt. Dieser selbst hat gegen die Ablehnung des Bauantrages geklagt.

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Entfernung von Schutzbepflanzungen entlang bayerischer Autobahnen

In letzter Zeit wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die Autobahndirektion Südbayern und die ihr untergeordneten Autobahnmeistereien bei angeordneten „Pflegemaßnahmen“ durch Baumfällungen deutlich und mehrmals über das Ziel hinausgeschossen sind:
So wurden am 11. und 12. Januar 2009 zwischen der A96 Windach-Schöffelding und einem Privatgrundstück alle Bäume der Schutzbepflanzung, die als Immissions- und Lärmschutz dienten, radikal entfernt.
In einem anderen Fall wurde nicht nur die Schutzvegetation entfernt, sondern dies auch noch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
In einer Online-Beschreibung zum Straßenbetriebsdienst findet sich im Internetangebot des Innenministeriums der Satz: „Auf gleichförmige flächenhafte Pflegehiebe wird aus ökologischen und gestalterischen Gründen verzichtet.“

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24. Juni 2009

Olympia: „München + 2“ ökologisch gescheitert

Vor allem der Ausbau der Sportstätten und die Verkehrsanbindung im sensiblen Alpenraum von Garmisch-Partenkirchen seien keinesfalls klimaneutral und nachhaltig zu bewerkstelligen. „Wir halten nur ökologisch nachhaltige Spiele für unterstützenwert. “ Die Grünen drängen auf eine Prüfung ihres Alternativ-Konzeptes „München + 4“, das ein Ice-Cluster in München, Ski Nordisch in Oberstdorf, Ski Alpin in Garmisch, Biathlon in Ruhpolding sowie Bob und Rodeln in Schönau vorsieht.

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19. Juni 2009

Biberfonds

Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biberschäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter erhöhen. Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernässungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z.B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt.

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