Wasserschutz in Bayern: Grüne Handreichung zur Umsetzung
Grüner Dringlichkeitsantrag im Plenum am Donnerstag, 22. Juni 2023 – Landtags-Grüne fordern sofortigen und wirksamen Wasserschutz in Bayern.
weiterlesen >Grüner Dringlichkeitsantrag im Plenum am Donnerstag, 22. Juni 2023 – Landtags-Grüne fordern sofortigen und wirksamen Wasserschutz in Bayern.
weiterlesen >Knapp 37 Prozent der Landesfläche Bayerns sind von Wald bedeckt. Die Klimawandelfolgen treffen den Wald bereits heute mit voller Wucht: Dürre- und Sturmereignisse treten vermehrt auf, flächendeckend kommt es zu Massenvermehrungen von forstschädlichen Insekten. Die Folgen für den Lebens- und Wirtschaftsraum Wald und alle beteiligten Akteure sind dramatisch. Wir haben ein Antragspaket mit sieben Einzelanträge erstellt, mit denen wir den Wald als Lebensraum, Kohlenstoffsenke und Rohstofflieferant zukunftsfähig erhalten wollen.
weiterlesen >Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
Der bayernweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Landschaft und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – lag zuletzt (2017) bei rund 11,7 ha pro Tag. Das ist viel zu viel.
Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.
weiterlesen >In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.“
Durch unser bayerisches Artenschutzgesetz soll der Schutz der Biodiversität gestärkt werden, indem bedrohte Biotope geschützt werden und der Einsatz von Pestiziden stark reglementiert wird.
weiterlesen >Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, die Neuanlage und Entwicklungspflege von Hecken und Feldgehölzen über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) unabhängig von Projektgebieten zu fördern und für alle Antragstellerinnen bzw. Antragsteller zu öffnen.
Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
B) Lösung
Im Bayerischen Landesplanungsgesetz wird der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf höchstens 4,7 ha am Tag begrenzt.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten, auf welche Weise sie erreichen will, dass auch in Bayern endlich die Vorgaben der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie eingehalten werden. Dabei ist unter anderem zu berichten, welche Maßnahmen die Staatsregierung bislang getroffen hat, um diese Belastungen zu reduzieren, welchen Erfolg diese Maßnahmen hatten und welche weiteren Schritte wann mit welchen Zielsetzungen geplant sind.
weiterlesen >Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird
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