22. Juni 2020

Die Grüne Lunge Bayerns erhalten: Wälder als Lebensraum, Kohlenstoffsenke und Rohstofflieferant zukunftsfähig machen

Knapp 37 Prozent der Landesfläche Bayerns sind von Wald bedeckt. Die Klimawandelfolgen treffen den Wald bereits heute mit voller Wucht: Dürre- und Sturmereignisse treten vermehrt auf, flächendeckend kommt es zu Massenvermehrungen von forstschädlichen Insekten. Die Folgen für den Lebens- und Wirtschaftsraum Wald und alle beteiligten Akteure sind dramatisch. Wir haben ein Antragspaket mit sieben Einzelanträge erstellt, mit denen wir den Wald als Lebensraum, Kohlenstoffsenke und Rohstofflieferant zukunftsfähig erhalten wollen.

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12. Juli 2019

Betonflut eindämmen – Unser neuer Gesetzentwurf im Wortlaut

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
Der bayernweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Landschaft und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – lag zuletzt (2017) bei rund 11,7 ha pro Tag. Das ist viel zu viel.

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23. Mai 2019

Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz

Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.

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Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden bei der Umsetzung des Artenschutzgesetzes

In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.“

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9. Mai 2017

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
B) Lösung
Im Bayerischen Landesplanungsgesetz wird der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf höchstens 4,7 ha am Tag begrenzt.

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16. Februar 2017

Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten, auf welche Weise sie erreichen will, dass auch in Bayern endlich die Vorgaben der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie eingehalten werden. Dabei ist unter anderem zu berichten, welche Maßnahmen die Staatsregierung bislang getroffen hat, um diese Belastungen zu reduzieren, welchen Erfolg diese Maßnahmen hatten und welche weiteren Schritte wann mit welchen Zielsetzungen geplant sind.

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8. Februar 2017

Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird

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