27. Juli 2023

Unser Wasser schützen: Mit einem Wassersicherungsgesetz für Bayern!

Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag möchte Bayern zum Vorreiter beim Wasserschutz machen. Deshalb haben wir ein bayerisches Wassersicherungsgesetz vorgelegt, das wir  am Donnerstag, 27. Juli, mit Expertinnen und Experten diskutiert haben.

Foto: Matthias Balk

 

Die Eckpunkte des bayerischen Wassersicherungsgesetzes:

Tiefengrundwasser:
Tiefengrundwasser ist und bleibt die Notreserve für unsere Kinder und Enkel. Das Jahrtausende alte Wasser ist die Schatzkammer künftiger Generationen – so müssen wir es auch behandeln. Neue Tiefenwassernutzung wird durch das Gesetz untersagt. Ausnahmen: Die öffentliche Versorgung und die Produktion von Lebensmitteln mit gesetzlich geschützter Herkunft, die auf Tiefenwasser angewiesen sind.

Wasserschutzgebiete:
Zwölf Prozent Wasserschutzgebiete bis 2030 – dieses Ziel ist im Wassersicherungsgesetz fest verankert und mit Maßnahmen unterlegt. Künftig sollen Wasserschutzgebiete nicht mehr nur durch die Landratsämter, sondern von den Bezirksregierungen ausgewiesen werden.

 

„Wir sind mit unserem Wassersicherungsgesetz Pioniere in Deutschland. Wir sind die Ersten, die den Schutz und die Sicherung unseres Wassers in einen übergreifendes Gesetzesrahmen gießt. Wir setzen damit neue Maßstäbe und stellen den Schutz unseres Trinkwassers an erste Stelle.“
– Ludwig Hartmann

 

Wasserentnahmeentgelt:
In 13 von 16 Bundesländern haben Firmen, die das Allgemeingut Grundwasser abpumpen, bereits ein Entgelt dafür zu entrichten. Kommerzielle Nutzer werden so zum Sparen angehalten. In Bayern bezahlen die Unternehmen bislang nichts. Sie benötigen lediglich eine Genehmigung. Haben sie diese erst, pumpen sie unsere Grundwasser geschenkt aus dem Boden – um es anschließend zum Beispiel als Mineralwasser zu verkaufen. Aktuell sichern sich große Lebensmittelkonzerne (wie Aldi Nord in Treuchtlingen oder eine Edeka-Tochter in Siegsdorf) den kostenlosen Zugang zum bayerischen Grundwasser – und die Söder-Regierung schaut zu. Pumpt eine Firma oberflächennahes Grundwasser ab, soll dies künftig acht Cent pro Kubikmeter Wasser kosten. Nützt ein Unternehmen das noch wertvollere Tiefenwasser, soll es künftig einen Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und dienen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und dem Schutz von Grundwasser, Fließgewässern und Auen.

Wasserentnahmekataster:
Mit dem neuen Gesetz zur Wassersicherung beenden wir die Unwissenheit über Wasserentnahmen in Bayern. Aktuell gibt es im Freistaat kein zentrales Register, das aufzeigt, wer wo wieviel Wasser aus dem Boden pumpt. Der Niedrigwasser-Informationsdienst in Bayern meldet in diesem Jahr fast täglich neue Niedrigstände bei den Grundwasserpegeln. Der Schneemangel im Winter und die damit fehlende Schneeschmelze werden die Situation verschärfen. Deshalb führen wir ein bayerisches Wasserbuch ein, das transparent alle Entnahmen unseres Grundwassers aufzeichnet.

 

„Seit Jahren beobachten wir in Bayern, dass die Grundwasserpegel im gesamten Freistaat sinken. Wir sehen, dass Dürresommer und Hitzetage zunehmen. Wir spüren am eigenen Leib, wie in manchen Regionen das Wasser immer knapper wird. Dem wollen wir nicht tatenlos zusehen!“
– Ludwig Hartmann

 

Dezentrale Wasserversorgung:
Das Leitziel einer ortsnahen, dezentralen Trinkwasserversorgung ist essenziell. Deshalb verleiht das Wassersicherungsgesetz der Sanierung ortsnaher Wasserversorgung Vorrang vor der Nutzung von Fernwasser.

Keine neuen Schneekanonen:
Schneekanonen haben erheblichen Einfluss auf das
Wasserregime in den Bergen. Nirgendwo sonst ist aber der Klimawandel so stark zu spüren wie dort. Eine Neugenehmigung von Schneekanonen ist vor dem Hintergrund des Klimawandels, aber auch des Energieverbrauchs und der Beeinflussung des Landschaftsbildes durch künstliche Schnei-Teiche nicht mehr vermittelbar.

 

„Es liegt in unserer Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln jetzt zu handeln. Anders als die Söder-Regierung packen wir jetzt an – damit sich die Wasserknappheit in Bayern gar nicht erst zum Problem auswächst.“
– Ludwig Hartmann

 

Vorkaufsrecht für Moore und Auen:
Bisher gibt es nur für Ufergrundstücke an Seen und Fließgewässern und für Naturschutzgebiete ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken für den Freistaat, Landkreisen und Gemeinden. Dies soll nun auf nicht landwirtschaftlich genutzte Moorgebiete, Auen und Wiesenbrütergebiete erweitert werden. Dies ist ein wichtiger Punkt bei der Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten, die oft an fehlenden Grundflächen scheitern.

Wasser und Bodenverbände werden beim Klimaschutz eingebunden:
Wasser- und Bodenverbände führen anstelle von Gemeinden oder sonstigen zur Unterhaltung
Verpflichteten die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Gewässern in ihrem Verbandsgebiet durch. Bisher lag eine Aufgabe dieser Verbände darin Grundstücke zu entwässern und damit eine landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern. Mit dem Wassersicherungsgesetz soll auch der natürliche Klimaschutz und der Erhalt der Moorböden zu den Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände zählen und gefördert werden können.
Klimaschutzgesetz um wirksamen Moorschutz erweitern: Die größtenteils entwässerten Moore in Bayern setzen jährlich fünf Mio. Tonnen Treibhausgase frei. Dabei ist die Wiedervernässung der Moore, der diese Freisetzung stoppt, der billigste Weg zur Kompensation von Treibhausgasen. Daneben hat diese Wiedervernässung aber auch große Wirkung für die Stabilisierung des Wasserhaushaltes und damit das Grundwasser in Bayern. Moore wirken wie ein Schwamm und wirken so puffernd bei Starkregenereignissen und kühlend bei Hitzeperioden. Bei einer Entwässerung geht dieser Effekt verloren. Mit ehrgeizigen Zielen kann hier wirksamer Klimaschutz, Naturschutz und Wasserschutz erreicht werden.

 

Foto: Matthias Balk

 

Das Wassersicherungsgesetz ist Teil eines 100-Tage-Programmes von Bündnis 90/Die Grünen und wird in der neuen Legislatur unmittelbar ins parlamentarische Verfahren gegeben. Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation in Bayern finden sie über den Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern.

 


 

Stimmen der geladenen Sachverständigen zum Gesetz und alle Infos gibt es hier als Download: Medieninfo zur Expertenrunde zum Wassersicherungsgesetz der Landtags-Grünen