Naturschutz am Lech
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– bei der Landesregierung in Tirol gegen die geplante Wasserentnahme und -umleitung aus dem Lech zu protestieren,
– falls die Tiroler Landesregierung kein Einlenken bei diesem Projekt zeigt, vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie zu klagen.
Begründung:
Aus dem Tiroler Lech sollen jährlich 25 Millionen cbm Wasser zur Wasserkraftnutzung in den Spullersee umgeleitet werden. Damit werden sie dem Ökosystem Lech entzogen und in den Bodensee geleitet. Der Lech ist nicht nur in Tirol einer der letzten Wildflüsse nördlich der Alpen und damit von europaweiter Bedeutung, er ist auch in Bayern durch Natura 2000-Schutzgebiete gesichert.
So verlangt das FFH-Gebiet 8430-303 „Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher- und
Lechtal“ bei Füssen in den gebietsbezogenen Erhaltungszielen die Erhaltung des gebietsprägenden Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts sowie des Kontaktes zu Nachbarlebensräumen. Weiterhin verlangen die Ziele die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der alpinen Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica oder von Salix elaeagnos und der Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion und der sie prägenden oligotrophen Wasserqualität, Fließdynamik mit Geschiebeumlagerung sowie Durchgängigkeit für Gewässerorganismen und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung technisch unverbauter Abschnitten.
Daneben verlangt auch die Wasserrahmenrichtlinie die Schaffung eines guten ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer. Die Wasserentnahme ist mit einem grenzüberschreitenden Bewirtschaftungsplan zu beurteilen und abzustimmen. Dieser abgestimmte Bewirtschaftungsplan liegt bisher nicht vor.
Die Gebietsziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Gewässerqualitätsziele
der Wasserrahmenrichtlinie sind durch die Lechwasserableitung gefährdet.
<<<< Unser Antrag wurde am 23.03.2010 im Plenum abgelehnt.