Honig vor Verunreinigung mit Genpollen schützen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so überarbeitet werden, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird;
─ das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) dahingehend zu ändern, dass Bienenschutz gewährleistende Abstände zu GVO-Pflanzen für alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützenswerte Gebiete (§ 23 bis § 32 BNat-SchG) erlassen werden;