9. Dezember 2014

Mein Beitrag zur Haushaltsdebatte im Bayerischen Landtag

Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags. Über die dortige Playlist können Sie sich auch die gesamte Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt anschauen.
„Man kann auch ganz einfach sagen: Ein dicker Geldbeutel ist kein Garant für gute Politik. Sie geben viel Geld aus, bleiben aber trotzdem vieles schuldig. Zuallererst fehlt Ihnen eine klare Vision zu Bayerns Zukunft, dazu, wie Sie Bayern gestalten möchten. Mir fehlt Orientierung in Ihrer Politik. Es fehlt aber auch der Mut, Bayerns Erneuerung voranzutreiben. Vor allem fehlt Folgendes: Ideen und Visionen, wie sie eine sich ändernde Welt immer wieder fordert und auf die die Menschen warten. Es fehlt ein klares Bekenntnis, was Ihrer Meinung nach bewahrt und erhalten werden muss. Das fehlt mir in Ihrer Erklärung.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Betrachten wir es folgendermaßen: Was würde eine Regierung tun, die die Zukunftsaufgaben in Bayern wirklich anpacken möchte, um heute die Grundlagen für ein gutes Leben in Zukunft zu legen? Nehmen wir ganz vorneweg einmal das Beispiel Energiewende. Eine zukunftsfreundliche Regierung würde alle Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen, nutzen, um die Versorgung mit sicherer und dauerhaft sauberer Energie voranzutreiben. In der Energiepolitik ist diese CSU-Regierung definitiv planlos.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Besser gesagt: Es gibt ja durchaus einen Plan, das Energiekonzept von 2011, “Energie innovativ”. Der Plan wäre schon da: 6 bis 10 % Windenergie in Bayern bis 2021. Aber leider ist da auch der Ministerpräsident, und Seehofer will das nicht mehr haben.“

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7. Mai 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen darf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht aufweichen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
– die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ausgesetzt und mit einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit neu gestartet werden, 

– durch das geplante Freihandelsabkommen die europäischen Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucher- schutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer nicht abgeschwächt werden und dass keine Produkte auf den Markt kommen, die den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht entsprechen, 

– die demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Parlamente in Europa durch ein Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden und somit auch in Zukunft alle Rechtsnormen und Standards souverän festgelegt werden können, 

– der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, nicht eingeführt wird. 


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3. April 2014

Nach dem Energiegipfel: Die Interessen bayerischer Bürgerinnen und Bürger vertreten

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass der „Energiegipfel“
 der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 1. April 2014 zu einigen Verbesserungen gegenüber den bisherigen Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministers geführt hat.
Gleichwohl stellt der Landtag fest, dass einige der geplanten Einschränkungen die Energiewende in unnötiger und schädlicher Form behindern würden
 und insbesondere in Bayern zu negativen Effekten
führen würden.

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2. April 2014

Agrarförderung klima- und umweltgerecht gestalten – Greening ernst nehmen!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung des so genannten „Greenings“ der Gemeinsamen Agrarpolitik folgende Grundsätze zu beachten:
─ der flächenmäßige Erhalt das Dauergrünlands ist in Bayern durch ein Grünlandumbruchsverbot zu sichern, 

─ auf ökologischen Vorrangflächen (ÖFV) sind Düngung und Pestizideinsatz auszuschließen, 

─ die Anrechnung von seit 2012 umgebrochenem Dauergrünland für die Bereitstellung von ÖVF ist au zuschließen. 


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24. März 2014

Futtertrocknung im Rahmen des Aktionsprogramms „Heimische Eiweißfuttermittel“ unterstützen

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Futtertrocknungsanlagen im Rahmen des Aktionsprogramms „Heimische Eiweißfuttermittel“ unterstützt werden können, insbesondere durch
─ eine Investitionsförderung bei der Umstellung auf Abwärmenutzung von Biogasanlagen, 

─ die Einführung einer Prämie für Flächen, deren Aufwuchs in Trocknungsanlagen verwertet wird, 

─ die Bereitstellung einer Beratung hinsichtlich der Optimierung der Trocknung durch die Aufnahme weiterer Produkte. 


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