Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VI – Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Bundesebene beschleunigen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die schnelle Einführung und Umsetzung eines neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzusetzen, der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfasst. Die für zusätzliche Leistungen benötigten finanziellen Mittel werden über eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlage und eine Erhöhung der Beitragssätze der Pflegeversicherung bereitgestellt.
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