25. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VI – Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Bundesebene beschleunigen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die schnelle Einführung und Umsetzung eines neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzusetzen, der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfasst. Die für zusätzliche Leistungen benötigten finanziellen Mittel werden über eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlage und eine Erhöhung der Beitragssätze der Pflegeversicherung bereitgestellt.

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4. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen I
 – Automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen. Durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in § 30 SGB XI soll eine jährliche Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung ermöglicht werden.

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Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen III – Investitionskostenzuschüsse für den Erhalt und Neubau von Pflegeeinrichtungen wieder einführen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die 2004 von der Regierung Stoiber gestrichenen staatlichen Investitionskostenzuschüsse für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für erforderliche Ersatzneubauten von Pflegeeinrichtungen wieder einzuführen.
Die entsprechenden Mehrausgaben sind bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2014 zu berücksichtigen.

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30. Januar 2014

Pflegekammer in Bayern umsetzen – transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren einleiten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren zur Gründung einer Pflegekammer einzuleiten. Im Rahmen einer vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einzuberufenden Pflegekammerkonferenz sollen zunächst die Aufgaben und die Rechtsform der Pflegekammer festgelegt werden. Dabei sollen insbesondere Interessenvertretung, Pflegekräfteregister, Fort- und Weiterbildung, Berufsausübung, Qualitätssicherung, Berufsrecht, Anerkennung von im Ausland oder anderen Bundesländern erworbenen Qualifikationen, Vernetzung mit der europäischen Ebene, Entbürokratisierung und Service für die Mitglieder berücksichtigt werden.

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