29. November 2016

Bessere Kontrolle der Pflegequalität und nicht der Dokumentation!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Form und das System der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen in der Pflege durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) und durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) reformiert werden und der „Pflege-TÜV“ durch eine Beurteilung ersetzt wird, die den Anforderungen der Menschen gerecht wird.

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29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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31. März 2014

Investitionsaufwendungen bei bedarfsgerechten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege

Die Einstellung der staatlichen Investitionskostenförderung hat über die Umlage der Einrichtungsträger zu höheren Pflegesätzen für die Pflegebedürftigen sowie zu höheren Belastungen und Sozialhilfeausgaben (Hilfe zur Pflege) bei den Kommunen geführt. In den bayerischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ist zudem in den letzten zehn Jahren als Folge der gestrichenen staatlichen Förderung ein erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau entstanden. Der Freistaat muss deshalb umgehend die Förderung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege wieder aufnehmen.

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Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.
Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

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Pflege in Bayern zukunftssicher machen IX Pflege-TÜV abschaffen – Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflegeweiterentwicklungsgesetz einzusetzen.
Dabei sollte die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen im Rahmen des sog. Pflege-TÜV bis zur Umsetzung der Reform ausgesetzt werden.

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25. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen IV – Pflegebedürftige und pflegende Menschen durch Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege entlasten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Konzept für eine umfassende Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege vorzulegen. Alle einschlägigen gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben müssen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die kommunale Heimaufsicht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sind besser aufeinander abzustimmen und unnötige Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Die Prüfleitfäden der Aufsichtsbehörden und die Dokumentationsvorgaben für die Pflegeeinrichtungen sind konsequent an der Ergebnisqualität der Pflege auszurichten.

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Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen V – Verbindliches Personalbemessungsverfahren einführen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege ein verbindliches Personalbemessungsverfahren einzuführen, welches den tatsächlichen zeitlichen Aufwand in der Pflege angemessen abbildet und den neuen qualitativen Anforderungen insbesondere bei der Versorgung demenzkranker Menschen gerecht wird. Das Personalbemessungsverfahren sollte in die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz aufgenommen werden.

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