29. November 2016

Bessere Kontrolle der Pflegequalität und nicht der Dokumentation!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 29.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Form und das System der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen in der Pflege durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) und durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) reformiert werden und der „Pflege-TÜV“ durch eine Beurteilung ersetzt wird, die den Anforderungen der Menschen gerecht wird.

Begründung:

Die aktuellen Missstände und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen des Verdachts auf Totschlag in einem Seniorenheim in Unterfranken zeigen, dass das Kontrollsystem der FQA und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung versagt haben und auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Die Vorfälle sind ein erneutes Beispiel für die unzureichende Kontrolle in den Einrichtungen. Diese orientiert sich überwiegend auf die Dokumentationsüberprüfung und nicht auf die Ergebnisqualität und erfasst oft nicht die tatsächlichen Zustände in den Einrichtungen. Das derzeitige System der Qualitätskontrolle in der Pflege ist zudem ineffizient und bindet notwendige Ressourcen – Zeit, Personal, Geld der Versicherten, die in der Pflege und in der Qualitätskontrolle der Pflege dringend benötigt werden.
Es ist deshalb wichtig, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen in der Pflege dringend zu reformieren. Die Qualitätskontrolle muss eine Überprüfung der Pflegequalität am Menschen sein und muss stets die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner im Fokus haben und eine nachvollziehbare und transparente Bewertung liefern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie oder ihre Angehörigen menschenwürdig behandelt und angemessen betreut werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.