31. März 2014

Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan 
für das Haushaltsjahr 2014 
hier: Kap. 14 04 TG 71 neuer Titel

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 14 04 wird in der TG 71 „Förderung von Maßnahmen der Pflege und für ältere Menschen“ ein neuer Tit. „Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten“ eingerichtet und mit einem Betrag von 1.750,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Die Mittel dienen dem flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau von 60 Pflegestützpunkten in Bayern.

Die Verpflichtungsermächtigung 2014 beträgt 3.000,0 Tsd. Euro und wird frühestens fällig im Haushaltsjahr 2015.

Begründung:

In der „Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 hat die Staatsregierung die Pflege- und Krankenkassen angewiesen, gemäß § 92c Abs. 1 SGB XI Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen einzurichten. In einer ersten Ausbauphase sollten bis Ende 2010 bayernweit 60 Pflegestützpunkte errichtet werden. Ziel war ein flächendeckender Ausbau sowohl in ländlich strukturierten Regionen als auch in städtischen Ballungsräumen. Landkreise und kreisfreie Städte sollten sich an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligen. Vorhandene Beratungsstrukturen, wie die Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern, sollten möglichst in die Pflegestützpunkte integriert werden.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Laut Allgemeinverfügung sollten Pflegestützpunkte zunächst dort errichtet werden, wo sich auch der Landkreis und die kreisfreie Stadt an ihnen beteiligt. Zunächst zeigten auch ungefähr 45 Kommunen Interesse an der Gründung eines Pflegestützpunktes. Die kommunalen Spitzenverbände haben mit den Kranken- und Pflegekassenverbänden in Bayern sogar eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von Pflegestützpunkten erarbeitet.

Allerdings erfolgt die Beteiligung von Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken an der Trägerschaft der Pflegestützpunkte nur auf freiwilliger Basis. Angesichts ihrer angespannten Haushaltslage verweigern die meisten Kommunen ohne eine finanzielle Unterstützung des Freistaats eine Beteiligung an den Pflegestützpunkten. Auf diesen Konstruktionsfehler der Allgemeinverfügung wurde sowohl von Seiten der kommunalen Spitzenverbände als auch von Seiten der Landtagsopposition immer wieder hingewiesen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen. Der Freistaat beteiligt sich mit einer Summe von jeweils 50.000 Euro an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte in Bayern.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.