31. März 2014

Investitionsaufwendungen bei bedarfsgerechten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014
 hier: 
Kap. 14 04 TG 71 neuer Titel

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 14 04 wird in der TG 71 „Förderung von Maßnahmen der Pflege und für ältere Menschen“ ein neuer Tit. für Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegedienste, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt und mit einem Betrag von 5.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Bis zum Jahr 2005 hat sich der Freistaat mit erheblichen staatlichen Zuschüssen an den betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegedienste, teil- und vollstationärer Einrichtungen der Altenhilfe sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege beteiligt. Die Förderung erfolgte aus Mitteln des Landesaltenhilfeplans und der Sozialen Wohnraumförderung. Mit der Begründung, der Bedarf an stationären und teilstationären Pflegeplätzen sowie an ambulanten Pflegeeinrichtungen in Bayern sei gedeckt, wurde die staatliche Förderung im Jahr 2005 vollständig eingestellt. Der im Rahmen der demografischen Entwicklung entstehende Mehrbedarf sollte primär durch private Investoren gedeckt werden. Die Förderung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an ambulanten und stationären Einrichtungen im Bereich der Altenpflege wurde ausschließlich den Kommunen übertragen.

Die Einstellung der staatlichen Investitionskostenförderung hat über die Umlage der Einrichtungsträger zu höheren Pflegesätzen für die Pflegebedürftigen sowie zu höheren Belastungen und Sozialhilfeausgaben (Hilfe zur Pflege) bei den Kommunen geführt. In den bayerischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ist zudem in den letzten zehn Jahren als Folge der gestrichenen staatlichen Förderung ein erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau entstanden.

Die erhöhten Qualitätskriterien des 2011 novellierten Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes machen weitere bauliche Maßnahmen insbesondere in den älteren Bestandseinrichtungen erforderlich. So müssen Einzel- und Doppelzimmer jeweils um zwei Quadratmeter vergrößert werden und alle Räumlichkeiten inklusive der Bäder barrierefrei zugänglich sein. Die kommunalen Investitionskostenzuschüsse reichen zur Refinanzierung des zusätzlichen Sanierungsbedarfs nicht aus. Erhebliche Kosten verbleiben beim Heimträger und müssen von diesem auf die Pflegesätze umgeschlagen werden. Der Freistaat muss sich deshalb an der Finanzierung dieser neuen baulichen Vorgaben und Qualitätsstandards beteiligen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern hat sich zudem seit 2005 um über 10 Prozent auf insgesamt 335.000 Personen erhöht. Bis zum Jahr 2020 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern vermutlich um weitere 75.000 Personen auf insgesamt 410.000 steigen. Ein gutes Drittel dieser Pflegebedürftigen wird in stationären Einrichtungen betreut. Zwei Drittel werden zu Hause gepflegt und betreut. Aufgrund des demografischen Wandels werden in den kommenden Jahren zusätzliche stationäre und teilstationäre Pflegeplätze benötigt. Zur Unterstützung der häuslichen Pflege müssen außerdem die ambulanten Pflegedienste und die Tages- und Kurzzeitpflegeangebote weiter ausgebaut werden.

Der Freistaat darf die politische Verantwortung für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflegeinfrastruktur nicht ausschließlich auf die Kommunen und auf private Träger abwälzen. Der Freistaat muss deshalb umgehend die Förderung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege wieder aufnehmen. Im Nachtragshaushalt 2014 sind deshalb im Landesplan für Altenhilfe entsprechende Mittel einzustellen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.