19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Unser Antrag vom 19.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.

Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

Der Freistaat tritt mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Pflegekassen umgehend in Verhandlungen über eine neue Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der Finanzierung der Pflegestützpunkte ein. Ziel ist die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach § 92c SGB XI zur Errichtung eines flächendeckenden und wohnortnahen Netzes unabhängiger Pflegestützpunkte in ganz Bayern.

Dabei ist zu prüfen, ob die Aufgabe der Sicherung und Durchführung einer aufsuchenden und begleitenden Pflegeberatung und dabei insbesondere die Trägerschaft für die Pflegestützpunkte nicht den Kommunen übertragen werden kann.

Begründung:

Auch über fünf Jahre nach Inkrafttreten des „Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ vom 1. Juni 2008 ist der Auftrag des neuen § 92c SGB XI zur wohnortnahen Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern immer noch nicht umgesetzt. Ebenso wurden die Vorgaben der „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“, die das damalige Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen am 22. Oktober 2009 erlassen hat, bisher nicht umgesetzt. Von den bis Ende des Jahres 2010 als erste Ausbauphase geplanten 60 Pflegestützpunkten, wurden bisher erst acht Stützpunkte realisiert. Damit ist das Ziel einer wohnortnahen und flächendeckenden Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten durch Pflegestützpunkte verfehlt.

Ursache für den stockenden Ausbau sind Differenzen über die Finanzierung der Pflegestützpunkte. Die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erlassene Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern sieht lediglich eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Pflegestützpunkten vor. Nach dem bisherigen Finanzierungsmodell sollen die Sachkosten der Pflegestützpunkte zwischen Pflegekassen und Kommunen paritätisch aufgeteilt werden. Die Personalkosten sind vom jeweiligen Träger komplett selbst zu tragen. Angesichts ihrer prekären Haushaltslage haben sich bisher nur wenige Kommunen in Bayern an der Errichtung und Trägerschaft von Pflegestützpunkten beteiligt. Auch die Pflegekassen weigern sich, die alleinige Finanzierung der Pflegestützpunkte zu übernehmen. Der mit der Allgemeinverfügung angeordnete flächendeckende Ausbau der Pflegestützpunkte, ist ohne eine angemessene finanzielle Beteiligung des Freistaats nicht zu realisieren. Die Staatsregierung muss deshalb gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassenverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine neue Rahmenvereinbarung zur Errichtung und Finanzierung der Pflegestützpunkte in Bayern abschließen.

Gemäß § 92 c SGB XI existiert eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von unabhängigen und wohnortnahen Pflegestützpunkten. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen ein wohnortnahes, trägerunabhängiges und wettbewerbsneutrales Informations- und Beratungsangebot. Eine neutrale und unabhängige Beratung kann allein über die existierenden Fachstellen für pflegende Angehörige und die Pflegeberatung der Pflegekassen nicht gewährleistet werden. Die vorhandenen Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote sollen nach den gesetzlichen Vorgaben des § 92c SGB XI und der „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ in die Pflegestützpunkte integriert werden. Damit wird der Entstehung von Doppelstrukturen wirksam vorgebeugt.

Unter dem Dach einer kommunalen Trägerschaft der Pflegstützpunkte, könnten sowohl die trägergebundenen Fachstellen für pflegende Angehörige, die Pflegeberatung der Pflegekassen, als auch die kommunalen Angebote der örtlichen Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege, in ein unabhängiges integriertes Beratungsangebot einbezogen werden. Durch eine kommunale Trägerschaft lässt sich die Tätigkeit der Pflegestützpunkte am besten auf eine breite tragfähige und anerkannte Grundlage stellen. Nach dem Konnexitätsprinzip muss sich dann auch der Freistaat Bayern an den Kosten der Pflegestützpunkte beteiligen.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 hat den Aufbau von wohnortnahen Pflegestützpunkten mit integrierter Pflegeberatung gesetzlich verankert. Die Pflegestützpunkte sollen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zentrale Anlaufstellen sein, in denen sie kompetente Auskünfte und Beratung zu allen Themen im Vor- und Umfeld der Pflege erhalten, bei denen sie die erforderlichen Hilfen beantragen können und die ihnen auch entsprechende Angebote und Hilfen vermitteln. Falls erforderlich, soll auch eine konkrete Pflegeberatung im Zuge eines umfassenden Fallmanagements erfolgen. Ziel ist es, die Auskunfts- und Beratungsangebote rund um die Pflege zu verbessern und die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote besser zu koordinieren. Die Einrichtung der Pflegestützpunkte obliegt den Ländern. Nach den Vorgaben der obersten Landesbehörden haben die Kranken- und Pflegekassen den zügigen Aufbau der Pflegestützpunkte umzusetzen. Dies ist in Bayern trotz der Anordnung der sofortigen Vollziehung der „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten“ bisher nicht geschehen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.