Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen III – Investitionskostenzuschüsse für den Erhalt und Neubau von Pflegeeinrichtungen wieder einführen
Unser Antrag vom 04.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die 2004 von der Regierung Stoiber gestrichenen staatlichen Investitionskostenzuschüsse für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für erforderliche Ersatzneubauten von Pflegeeinrichtungen wieder einzuführen.
Die entsprechenden Mehrausgaben sind bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Die 2004 von der Regierung Stoiber gestrichene Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen hat im Bereich der stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe zu einem erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsstau geführt. Entsprechende Baumaßnahmen müssen von den Einrichtungsträgern zu Lasten der Pflegebedürftigen auf die Pflegesätze umgelegt werden. Um die finanzielle Belastung für die Bewohner und ihre Angehörigen zu begrenzen und die Einrichtungsträger zu entlasten, müssen die Investitionskostenzuschüsse des Freistaats bei nachweislichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Bestandseinrichtungen sowie bei erforderlichen Ersatzneubauten wieder eingeführt werden.
Auch die notwendigen baulichen Maßnahmen aufgrund verschärfter ordnungsrechtlicher Vorgaben, wie Auflagen des Brandschutzes, des Infektionsschutzes sowie die Vorgaben zur Umsetzung des neuen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im stationären Bereich, machen eine Neuauflage der Investitionskostenförderung dringend notwendig.
+++++++++++
Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.