30. Januar 2014

Pflegekammer in Bayern umsetzen – transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren einleiten

Unser Antrag vom 30.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein transparentes beteiligungsorientiertes Verfahren zur Gründung einer Pflegekammer einzuleiten. Im Rahmen einer vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einzuberufenden Pflegekammerkonferenz sollen zunächst die Aufgaben und die Rechtsform der Pflegekammer festgelegt werden. Dabei sollen insbesondere Interessenvertretung, Pflegekräfteregister, Fort- und Weiterbildung, Berufsausübung, Qualitätssicherung, Berufsrecht, Anerkennung von im Ausland oder anderen Bundesländern erworbenen Qualifikationen, Vernetzung mit der europäischen Ebene, Entbürokratisierung und Service für die Mitglieder berücksichtigt werden.
In einem zweiten Schritt soll ein Errichtungsausschuss in enger Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und den Berufsverbänden einberufen werden.

Begründung:

Wie in anderen Bundesländern sind in Bayern die Pflegenden zu ihrer Haltung zu einer Pflegekammer befragt worden und haben sich eindeutig geäußert: auch Bayerns Pflegende befürworten überwiegend die Errichtung einer Pflegekammer. 50 Prozent der Befragten haben sich in der Umfrage für eine Pflegekammer ausgesprochen. 34 Prozent lehnen diese ab und 16 Prozent sind unentschieden oder machten keine Angabe. Die Auswertung der Pflegekammer-Umfrage zeigt, dass die Zustimmung zur Pflegekammer umso höher ist, je besser der subjektive Informationsstand der Befragten ist. Bei Umfrageteilnehmern, die ihren Informationsstand als „hoch“ einstufen, liegt die Zustimmung zur Pflegekammer bei 63 Prozent, bei „mittlerem“ Informationsstand beträgt die Zustimmung 53 Prozent und nur noch 41 Prozent bei „niedrigem“ Informationsstand. Diese Zahlen zeigen, dass eine Pflegekammer in enger Abstimmung mit den Pflegenden und in einem transparenten Verfahren eingeführt werden sollte. Die Zahl der Unentschiedenen zeigt aber, dass mehr Aufklärungsarbeit bei den Pflegenden geleistet werden muss.
Die Pflegekräfte stellen die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, sind aber an wichtigen Entscheidungen über Organisation und Finanzierung ihres Fachgebiets nicht beteiligt. Dabei arbeitet die Pflege längst auf eigener fachwissenschaftlicher Grundlage, in weiten Bereichen selbstverantwortlich, eigenständig, unabhängig von ärztlichen Vorgaben und hat mit der Pflegeversicherung eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung. Die Pflege ist gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein zentraler und unentbehrlicher Faktor im Gesundheitswesen. Eine qualitativ hochwertige Pflege ist für die Versorgung alter und kranker Menschen von zentraler Bedeutung. Dazu brauchen wir gut ausgebildetes und motiviertes Pflegepersonal. Eine „Pflegekammer“ als Berufs- und Interessenvertretung aller professionell Pflegenden in Bayern kann einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Berufsbilds leisten.
Seit Jahren sprechen sich alle pflegerischen Berufsorganisationen, vertreten durch den Deutschen Pflegerat, für eine pflegerische Selbstverwaltung aus. Eine eigene Altersversorgung wird dabei ausdrücklich nicht angestrebt. Pflegekräfte wollen jedoch bei allen sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden, als Berufsstand selbst Sachverständige sein und Gutachtertätigkeiten ausführen. Sie wollen eine Berufsethik für Pflegende festlegen und durchsetzen, die berufliche Bildung und Weiterbildung der Pflegenden selbst regeln, Pflegende registrieren und die berufsfachliche Kontrolle der Kammermitglieder durchführen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt.