25. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VI – Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Bundesebene beschleunigen

Unser Antrag vom 25.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die schnelle Einführung und Umsetzung eines neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzusetzen, der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfasst. Die für zusätzliche Leistungen benötigten finanziellen Mittel werden über eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlage und eine Erhöhung der Beitragssätze der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Begründung:

Der in § 14 SGB XI festgelegte Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst ausschließlich die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Dieses enge Verständnis von Pflegebedürftigkeit bildet die zeitlichen Anforderungen für die Betreuung und Anleitung der zunehmenden Zahl demenzkranker Menschen in keinster Weise ab. Die Einführung eines neuen, umfassenden und ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der den tatsächlichen Hilfe- und Betreuungsaufwand pflegebedürftiger Menschen widerspiegelt, ist deshalb schon lange überfällig. Die Staatsregierung muss sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die schnelle Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einsetzen.

Ein neuer Pflegebegriff muss körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfassen und gleich behandeln. Statt der Konzentration auf die Defizite des Menschen, geht es um eine Stärkung vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen. Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Ein solcher ganzheitlicher Pflegebegriff muss zur Grundlage für die Reform der Pflegeversicherung gemacht werden.

Die entsprechenden Instrumente liegen bereits seit Langem vor. Bereits im Jahr 2009 hat eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertenkommission in einem umfassenden Bericht die Grundlagen und Instrumente für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erarbeitet. Seitdem ist unter zwei verschiedenen Bundesregierungen nichts passiert. Die politische Umsetzung der Erkenntnisse lässt noch immer auf sich warten. Die neue Bundesregierung muss nun schnell die bisher versäumte Umsetzung nachholen und die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dies erfordert eine Erhöhung des Beitragssatzes und eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.