4. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen II – Ausbildungsumlage zur solidarischen Finanzierung der betrieblichen Ausbildung einführen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Steigerung der praktischen Ausbildungsplätze in Pflegeeinrichtungen umgehend eine Ausbildungsumlage einzuführen, die den Wettbewerbsnachteil von ausbildenden gegenüber nicht ausbildenden Pflegeeinrichtungen ausgleicht.

Begründung:

Gegenwärtig sind Pflegeeinrichtungen dazu gezwungen, die Kosten für die praktische Ausbildung von Nachwuchspersonal auf die Pflegesätze umzulegen bzw. die Gebühren in der ambulanten Pflege zu erhöhen. Kosten für die Praxisanleitung und die Sachkosten der Ausbildung werden überhaupt nicht refinanziert. Dadurch entsteht den ausbildenden Betrieben ein unzumutbarer Wettbewerbsnachteil gegenüber Betrieben, die nicht ausbilden.
Die Einführung einer verpflichtenden Ausbildungsplatzumlage könnte diesen Wettbewerbsnachteil ausgleichen und die Finanzierung der betrieblichen Ausbildung verbessern. Pflegeeinrichtungen werden so dazu motiviert, zusätzliche praktische Ausbildungsplätze einzurichten.
Im Zuge der auf Bundesebene geplanten Generalisierung der Pflegeausbildung, müssen die Kosten der Ausbildung in der Altenpflege analog zur Krankenpflegeausbildung langfristig gesetzlich im SGB V und SGB XI verankert werden. Die Kosten der Pflegeausbildung dürfen nicht auf Dauer über Entgelte und Vergütungen den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Die Pflegeausbildung sollte deshalb in das reguläre Bildungssystem überführt und wie andere Berufsausbildungen und Studiengänge aus Steuermitteln finanziert werden.

++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 03.02.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 55:90 Stimmen, bei 17 Enthaltungen, abgelehnt.