Was ist nötig, damit dieses Volksbegehren zu einem verbindliches Gesetz wird?
In der ersten Stufe brauchen wir mindestens 25.000 Unterschriften von in Bayern wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Damit reichen wir den Gesetzentwurf als sogenannten Zulassungsantrag beim Bayerischen Innenministerium ein. Das Innenministerium prüft den Antrag und legt dann den Eintragungstermin fest. In diesem 14-tägigen Zeitraum müssen sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in dem für sie […]
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