29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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5. Oktober 2015

Änderung des Bayerischen Mediengesetzes
: Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme (Community Media)

Zur Aufrechterhaltung der lokalen und regionalen Informations- und Meinungsvielfalt ist im Bayerischen Mediengesetz eine Regelung zu treffen, die neben der Programm- eine strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter ausdrücklich zur Aufgabe der BLM macht.

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7. Mai 2015

Regionalen Medien nicht die Finanzierungsgrundlage entziehen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der ohnehin schon eingeschränkten Medienvielfalt in Bayern, in den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Blockadehaltung aufzugeben und Regelungen zu unterstützen, die regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen schnellstmöglich und dauerhaft verhindern.

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12. März 2015

Vielfalt und Staatsferne im ZDF-Fernsehrat

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in den abschließenden Gesprächen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden sollen, dafür einzusetzen, dass
1. die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Staatsferne in der Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien tatsächlich umgesetzt wird. Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter des Staates (Exekutive) dürfen nicht länger den Gremien angehören.
2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland – LSVD e.V. in den Fernsehrat des ZDF direkt entsandt wird.
3. Menschenrechtsverbände einen Sitz mit selbständigem Entsendungsrecht im Fernsehrat erhalten.
4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Musliminnen und Muslime in Deutschland in den Fernsehrat direkt entsandt wird.

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