Keine Subventionierung von Anbietern privater lokaler Fernsehprogramme
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Nachtragshaushalt 2012
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2012 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Im Kap. 02 03 Tit. 683 81 wird die vorgesehene „Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote“ in Höhe von 7 Mio. Euro gestrichen.
Der Tit. 686 81 wird ebenfalls gestrichen.
Begründung:
Durch die staatliche Dauersubventionierung lokaler und regionaler Fernsehangebote werden die Grenzen zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk verwischt. Das Prinzip der Staatsferne des Rundfunks wird u.E. durch die direkte staatliche Finanzierung durchbrochen, und somit wird der private Lokalrundfunk auch für eine staatliche Einflussnahme anfällig. Zudem sieht der Beschluss des Landtags Drs. 16/2786 eine degressive Ausgestaltung der Förderung aus staatlichen Mitteln vor, die im Jahr 2012 noch fünf Mio. Euro betragen soll, bevor eine endgültige Einstellung erfolgt. Dieser Beschluss wird durch die nachträgliche Aufstockung um zwei Mio. Euro missachtet.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP abgelehnt.