11. Februar 2015

Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks als international herausragende Kulturinstitution unseres Landes erhalten!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.02.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) als Orchester von Weltrang und Eckpfeiler der bayerischen Kulturlandschaft zu erhalten.

Dazu soll die Staatsregierung

– entscheidungsreife, durch Machbarkeits- und Auslastungsstudien sowie Kostenberechnungen und Standortuntersuchungen gestützte Alternativen zur Bereitstellung eines geeigneten Konzertsaals vorlegen, über den das BRSO uneingeschränkt in Erstbelegung verfügen kann;

– klären, ob die Finanzierung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist;

– erlässliche Zusagen zur Mitfinanzierung durch den Träger des BRSO, den Bayerischen Rundfunk, bzw. private Sponsoren einholen;

– die Sicherung dieser bedeutenden Kulturinstitution BRSO in ein gesamtbayerisches Kulturkonzept zur Sicherung und Weiterentwicklung der kulturellen und regionalen Vielfalt einbetten und

– darstellen, wie sie den bereits absehbaren Sanierungs- und Investitionsbedarf unserer öffentlichen Kultureinrichtungen von mehreren Milliarden Euro bewältigen will.

Begründung:

Das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) zählt ohne Zweifel zu den international herausragenden bayerischen Kulturinstitutionen. Es ist daher die Aufgabe einer verantwortungsvollen Kulturpolitik, sicherzustellen, dass das BRSO seinen Weltrang erhalten und auch weiterhin auf höchstem Niveau spielen kann. Voraussetzung hierfür ist angesichts eines verschärften weltweiten Wettbewerbs eine eigene, in Größe und Ausstattung angemessene Spielstätte bzw. ein uneingeschränktes Erstbelegungsrecht. Nur dadurch ist heute die international geforderte Flexibilität und Planungssicherheit gewährleistet, etwa bei der Verpflichtung von Gastdirigenten bzw. -dirigentinnen. Das ist jedoch mit der von der Staatsregierung angekündigten Entkernung der Philharmonie am Gasteig und der sogenannte „Zwillingslösung“ Herkulessaal in keiner Weise gewährleistet.

Eine sachgerechte Entscheidung erfordert überdies durchgerechnete bzw. fundierte Prognosen über Machbarkeit, Kosten, Auslastung und Geeignetheit gegeneinander abzuwägender Standorte bzw. Alternativen. Das von der Staatsregierung durchgedrückte Vorhaben einer Sanierung des Status quo erfolgt ohne jede Entscheidungsgrundlage. Alle bisherigen Untersuchungen raten von einer Parallelbespielung der Philharmonie am Gasteig ab. So kamen Berechnungen der Metrum Managementberatung, beauftragt von der Städtischen Gasteig GmbH, und der Berliner Beratungsfirma Karsten Witt Musikmanagement, im Auftrag des Bayerischen Rundfunks, schon vor Jahren zum Schluss, dass eine Parallelbespielung durch Philharmoniker und Symphoniker nur unter gravierenden Einschränkungen für beide Orchester möglich, aber nicht sinnvoll ist. Ganz abgesehen davon, dass ganz entscheidende Fragen hinsichtlich der angekündigten Entkernung des Gasteigs völlig ungeklärt sind – etwa die Kostenfrage, die Frage nach geeigneten Ausweichspielstätten, die Frage nach Ersatzräumlichkeiten für die Hochschule für Musik und Theater oder die Frage nach künftigen Belegungsmöglichkeiten für private Konzertveranstalter. Die Entscheidung des Kabinetts ist deshalb auch insofern keine Lösung, sondern u.E. eine kulturpolitische Bankrotterklärung.

Für viele ist heute offenbar auch unklar, welche bedeutende Rolle eine herausragende Institution wie das BRSO in der Kulturlandschaft ganz Bayerns, für das Ansehen unseres Landes ebenso wie für die kulturelle Bildung unserer Kinder und Jugendlichen spielt. Deshalb muss die Staatsregierung zeitgleich zur Erarbeitung entscheidungsreifer Alternativen gemeinsam mit den Kulturschaffenden unseres Landes ein kulturpolitisches Entwicklungskonzept für ganz Bayern erarbeiten mit dem Ziel, die kulturelle und regionale Vielfalt zu sichern, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu finanzieren. Dabei ist insbesondere dem Investitions- und Sanierungsbedarf im Kulturbereich Rechnung zu tragen, der sich bereits jetzt auf einen Betrag von mehreren Milliarden Euro beläuft.

+++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 11.02.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 49:79 Stimmen, bei 15 Enthaltungen, abgelehnt.