Alte Akademie und mögliche Insolvenz der Signa Gruppe
Im Jahr 2012 hat die Staatsregierung die staatseigenen Grundstücke in der Neuhauser Straße 8 und 10 in München (Alte Akademie) als Erbbaurecht ausgeschrieben. Höchstbietender war die Signa Prime Selection AG. Das Erbbaurecht liegt nach Informationen aus Drs. 18/16117 bei der Alte Akademie KG, Alte Akademie Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald. Die Muttergesellschaft Signa Holding ist aktuell in finanziellen Schwierigkeiten, einzelne Tochterunternehmen mussten Insolvenz anmelden.
Wir fragen die Staatsregierung:
1.
a) Ist das Erbbaurecht an der Alten Akademie grundsätzlich verwertbar?
b) Darf es durch den Erbbaurechtsnehmer weiter veräußert werden?
c) Kann das Erbbaurecht im Falle einer Insolvenz des Erbbaurechtsnehmers auf Gläubiger
übertragen werden?
2.
a) Gab es seit Abschluss der Erbbaurechtsvertrages weitere Absprachen oder Änderungen
an oder im Zusammenhang mit dem Vertrag mit der Signa Holding oder einer ihrer
Konzernunternehmen?
b) Wenn ja, wann und welche?
3.
a) Welche Konsequenzen hätte eine Gesamtinsolvenz der Signa Holding für den weiteren Umbau
und die Sanierung der Alten Akademie gemäß Erbbaurechtsvertrag?
b) Welche Konsequenzen hätte eine Insolvenz des Erbbaurechtsnehmers für den weiteren
Umbau und die Sanierung der Alten Akademie gemäß Erbbaurechtsvertrag?
4.
a) Beabsichtigt die Staatsregierung im Falle einer Insolvenz des Erbbaurechtsnehmers von ihrem Heimfallrecht Gebrauch zu machen?
b) Kosten in welcher Höhe würden dem Staat gemäß Erbbaurechtsvertrag dadurch entstehen,
insbesondere gemessen am aktuellen Baufortschritt?
5.
a) Ist die Staatsregierung bezüglich der Zukunft der Alten Akademie aktuell in Kontakt mit der der
Signa Holding oder einer ihrer Konzerngesellschaften?
b) Wenn ja, welche Aspekte sind Gegenstand dieser Gespräche?
6.
a) Ist die Staatsregierung bezüglich der Zukunft der Alten Akademie aktuell in Kontakt mit der
Landeshauptstadt München?
b) Wenn ja, welche Aspekte sind oder waren Gegenstand dieser Gespräche?