13. April 2015

Keine Skilifte in Ruhezonen der Alpen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Alpenplan zur Erweiterung eines Skigebiets am Riedberger Horn abzulehnen, da die Erweiterung in der Zone C des Alpenplans liegt, in der Seilbahnen und Skilifte landesplanerisch unzulässig sind.
Die Alpenschutzzone C ist zudem als „Ruhegebiet“ gemäß Art. 10 des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention völkerrechtlich verbindlich geschützt.

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