13. April 2015

Keine Skilifte in Ruhezonen der Alpen

Unser Antrag vom 13.04.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Alpenplan zur Erweiterung eines Skigebiets am Riedberger Horn abzulehnen, da die Erweiterung in der Zone C des Alpenplans liegt, in der Seilbahnen und Skilifte landesplanerisch unzulässig sind.

Die Alpenschutzzone C ist zudem als „Ruhegebiet“ gemäß Art. 10 des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention völkerrechtlich verbindlich geschützt.

Begründung:

Der Alpenplan – Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms – untersagt in der Schutzzone C den Bau von Liftanlagen. Ein wesentlicher Teil der am Riedberger Horn geplanten Liftanlagen liegt in der Schutzzone C.

Eine Zielabweichung vom Alpenplan für das geplante Projekt ist aus einer ganzen Reihe von Gründen abzulehnen:

─ Die Schutzzone C des Alpenplans definiert auch die nach Art. 10 des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention festzulegenden Ruhezonen, in denen sich die Vertragsparteien der Alpenkonvention verpflichten, auf touristische Erschließungen zu verzichten. In einem juristischen Gutachten wurde diese Vertragsbindung für eine Ruhezone in Tirol, die durch eine Lifttrasse durchschnitten werden sollte („Kalkkögel“), klar als völkerrechtliche Verpflichtung ohne Auslegungsspielraum festgestellt.

─ Die geplante Baumaßnahme würde in einen geomorphologisch sensiblen und rutschgefährdeten Hangbereich eingreifen. Das geplante Vorhaben widerspricht damit dem Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention: Art. 14 Abs. 1 „Die Vertragsparteien wirken in der geeignetsten Weise darauf hin, dass … Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten … in labilen Gebieten nicht erteilt werden.“

─ Das geplante Vorhaben greift massiv in das wichtigste Gebiet für Birkwild westlich der Iller ein, mit gravierenden Auswirkungen auf benachbarte europarechtlich geschützte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, außerdem zerstört es geschützte Biotope mit wertvollen Pflanzengesellschaften.

─ Die Piste verläuft zudem durch ein Wildschutzgebiet mit Betretungsverbot vom 16. November bis 30. April eines jeden Jahres.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.06.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.