23. Januar 2017

Unser Dringlichkeitsantrag zum Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamts Oberallgäu rechtlich hinsichtlich eines Mitwirkungsverbots nach Art. 49 BayGO bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Teilflächennutzungsplans „Verbindungsbahn Grasgehren-Balderschwang“ überprüfen zu lassen.

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27. September 2016

Kein Bruch der Alpenkonvention – Ruhezone am Riedberger Horn nicht antasten

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Alpenschutzzone C am Riedberger Horn zu erhalten und vom Versuch einer Abstufung im Landesentwicklungsprogramm abzusehen, 

─ die Alpenkonvention und ihre Protokolle, die einem Ausbau der Lifttrasse widersprechen, ernst zu nehmen und zu befolgen, 

─ das beantragte Zielabweichungsverfahren unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich abzuschließen, 

─ im Jahr der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention von einem Bruch dieser internationalen völkerrechtlichen Vereinbarung Abstand zu nehmen. 


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13. April 2015

Keine Skilifte in Ruhezonen der Alpen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Alpenplan zur Erweiterung eines Skigebiets am Riedberger Horn abzulehnen, da die Erweiterung in der Zone C des Alpenplans liegt, in der Seilbahnen und Skilifte landesplanerisch unzulässig sind.
Die Alpenschutzzone C ist zudem als „Ruhegebiet“ gemäß Art. 10 des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention völkerrechtlich verbindlich geschützt.

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