8. Januar 2018

Sparkassen: Beschäftigungsstruktur und -politik

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol (Bündnis 90/Die Grünen) vom 04.12.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 08.01.2018 (kursiv dargestellt)

1.a) Wie viele Fusionen gab es bei den Sparkassen in Bayern in den letzten zehn Jahren?
Antwort auf Frage 1.a): In den letzten zehn Jahren gab es 11 Sparkassenvereinigungen.

1.b)
Welche weiteren Fusionen sind bereits beschlossen bzw. werden aktuell diskutiert?
Antwort auf Frage 1.b): Diskutiert werden aktuell eine Vereinigung der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg-Dießen sowie eine Vereinigung der Sparkassen Freising und Moosburg a.d. Isar.

2.a)
Wie hat sich der Zahl der Beschäftigten bei den Sparkassen in den letzten zehn Jahren entwickelt (insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Sparkassen)?
Antwort auf Frage 2.a): Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten bei den bayerischen Sparkassen in den letzten zehn Jahren ergibt sich aus der in Anlage 1 beigefügten Darstellung des Sparkassenverbands Bayern.

2.b)
Welcher Anteil entfiel dabei beim Personalrückgang jeweils auf natürliche Fluktuation, auf Aufhebungsverträge, Entlassungen und auf Vorruhstandregelungen u. ä.?
Antwort auf Frage 2.b): Hierzu liegen keine Erhebungen vor.

2.c) Mit Kosten in welcher Höhe gingen diese Maßnahmen einher?
Antwort auf Frage 2.c): Hierzu liegen keine Erhebungen vor.

3.a) Wie sieht die Altersstruktur der Beschäftigten bayerischer Sparkassen aus?
Antwort auf Frage 3.a): Die Altersstruktur der Beschäftigten der bayerischen Sparkassen ist der in Anlage 2 beigefügten Darstellung des Sparkassenverbands Bayern zu entnehmen.

3.b) Wie hoch ist der Anteil der über 60-jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Antwort auf 3.b): Der Anteil der über 60-jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus Anlage 2 ersichtlich.

3.c) Welche Modelle zum Übergang in den Ruhestand existieren bei den bayerischen Sparkassen?
Antwort auf Frage 3.c): Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sparkassen sieht die Möglichkeit einer Altersteilzeitregelung vor, die in den Sparkassen auch genutzt wird. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung abzuschließen. Soweit mit der Abfindungszahlung der Zeitraum bis zur Rente überbrückt werden soll, spricht man dabei von einem Vorruhestandsvertrag.

4. Auf welche Höhe beläuft sich die Summe, mit der die Sparkassen in den letzten zehn Jahren Vereine und soziale Initiativen in den Regionen unterstützt haben (aufgeschlüsselt nach Jahr und Sparkassen)?
Antwort auf Frage 4: Die Höhe der Sponsoringmaßnahmen, Spenden und Stiftungsausschüttungen der bayerischen Sparkassen wurde für die Jahre 2004 bis 2013 aufgrund der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 18.07.2014 mitgeteilt (siehe Antwort zu den Nummern 4 und 5 sowie der Anlage 3 der LT-Drs. 17/2963). Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2014 befinden sich ebenfalls in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 05.05.2015 (siehe Antwort zu den Nummern 4 – 6 sowie der Anlagen 3 und 4 der LT-Drs. 17/7816). Die Zahlen für das Jahr 2015 wurden mit der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol und Ludwig Hartmann vom 03.06.2016 erfragt und sind aus den Antworten zu den Nummern 3 – 5 sowie der Anlagen 3 und 4 der Lt-Drs. 17/12590 ersichtlich. Die Zahlen für das Jahr 2016 wurden ebenfalls bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 29.05.2017 beantwortet (siehe Antwort zu den Nummern 4, 5 und 7 sowie der Anlagen 3 und 4 der LT-Drs. 17/17569). Auf die oben angeführten Antworten wird verwiesen.

5.a) Trifft es zu, dass der Sparkassenverband Bayern mit der Unternehmensberatung Bertschat und Hundertmark einen Rahmenvertrag bzw. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat?
5.b) Wenn ja, seit wann?
Antwort auf die Fragen 5.a) und 5.b): Der Sparkassenverband Bayern hat im Februar 2017 einen „Rahmenvertrag über personelle und methodische Unterstützungsleistungen beim Personalumbau“ mit der Firma Bertschat und Hundertmark Consult (B&H) abgeschlossen. Ziel ist es, bei den bayerischen Sparkassen die sozialverträglichen Personalanpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

5.c) Welche Beratungsgegenstände beinhaltet der Vertrag bzw. die Vereinbarung?
Antwort auf Frage 5.c): Der Rahmenvertrag beinhaltet die neutrale Beratung der Mitarbeiter, die ein Aufhebungsvertragsangebot oder ein Vorruhestandsangebot durch den Arbeitgeber erhalten. Der betroffene Mitarbeiter soll Klarheit darüber haben, welche Folgen seine Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag oder Vorruhestandsvertrag in finanzieller, renten-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat. Diese Auskünfte müssten sich die Mitarbeiter ansonsten bei einem Rechts- und Steuerberater, der Agentur für Arbeit oder sonstigen Behörden einholen.

6.a) Welche Sparkassen in Bayern haben von Angeboten des genannten Beratungsunternehmens bereits Gebrauch gemacht?
Antwort auf Frage 6.a): Es haben vier Sparkassen von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

6.b) Um welche Beratungsgegenstände handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten)?
Antwort auf Frage 6.b): Es handelt sich um Vorruhestandsberatungen (siehe Antwort unter 5.c).

7.a) In welchen bayerischen Sparkassen wurde oder wird das sogenannte “Vorruhestand-Flex-Modell” oder ein ähnliches Vorruhestandsmodell angewandt?
Antwort auf Frage 7.a): In vier Sparkassen wurden 17 Vorruhestandsverträge geschlossen. Von einer namentlichen Benennung wird mit Rücksicht auf die geschützten Belange der betroffenen Sparkassen und Mitarbeiter abgesehen.

7.b) Wie funktionieren das genannte Vorruhestands-Flex-Modell und ähnliche Modelle?
Antwort auf Frage 7.b): Bei den Vorruhestandsverträgen handelt es sich um Aufhebungsverträge mit Zahlung einer Abfindungssumme. Die Budgetierung wird individuell durch die jeweilige Sparkasse festgelegt. Mitarbeiter, die sich hierfür entscheiden, treffen dann auch die Wahl, ob sie dem Arbeitsmarkt künftig weiterhin zur Verfügung stehen wollen oder nicht.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.