27. August 2014

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 18.07.2014, mit den Antworten des Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, vom 27.08.2014 (kursiv dargestellt)

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:

1. Gewinnverwendung
a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in den vergangenen zehn Jahren jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch waren jeweils die gesamten Ausschüttungen der einzelnen Sparkassen an ihre Träger in den vergangenen zehn Jahren?

Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Sparkassenordnung (SpkO) kann der Jahresüberschuss einer Sparkasse an seinen Träger, bei Zweckverbandssparkassen an die Verbandsmitglieder, für gemeinnützige Zwecke abgeführt oder mit deren Zustimmung für solche Zwecke verwendet werden. Gewinnausschüttungen können nach der Vorgabe des § 21 SpkO ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

In den letzten zehn Jahren gab es bei den bayerischen Sparkassen nach den Erhebungen des Bayerischen Sparkassenverbands die in Anlage 1 aufgeführten Ausschüttungen.

c) Wie hoch hätten die Ausschüttungen der einzelnen Sparkassen an ihre Träger nach §21 der Bayerischen Sparkassenordnung in den vergangenen zehn Jahren höchstens sein können?

In welcher Höhe die einzelnen bayerischen Sparkassen in den letzten zehn Jahren maximal Ausschüttungen vornehmen hätten können, hängt nicht allein von den in § 21 Abs. 3 SpkO festgelegten Rechengrößen ab. Maßgebend hierfür ist ebenso die konkrete Gesamtsituation jeder einzelnen Sparkasse. Hierbei sind insbesondere die zukunftsbezogene Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften, die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der dauerhaften auskömmlichen Ertragslage der einzelnen Sparkassen zur nachhaltigen Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags zu berücksichtigen. Die Frage nach den maximal möglichen Ausschüttungen kann daher ohne Beurteilung der individuellen betriebsinternen Verhältnisse der einzelnen Sparkassen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, nicht beantwortet werden.

2. Eigenkapitalhilfen
a) Welche bayerischen Sparkassen erhielten in den vergangenen zehn Jahren Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?

Es gab in den vergangenen zehn Jahren keine Eigenkapitaldotierungen bei den Sparkassen durch ihre Träger.

3. Eigenkapitalausstattung
a) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2013?

Die Kernkapitalquoten der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2013, die im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht sind, sind in der Anlage 2 aufgeführt.

b) Welche bayerischen Sparkassen erfüllen die ab 2014 gültigen, verschärften Eigenkapitalanforderungen aus der ersten Umsetzungsstufe von Basel III nicht?

Alle bayerischen Sparkassen erfüllen die seit Anfang 2014 geltenden Eigenkapitalanforderungen nach Basel III.

c) Welche bayerischen Sparkassen erwarten die stufenweise wirksam werdenden weiteren Eigenkapitalanforderungen nach Basel III nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vollumfänglich einhalten zu können?

Aus heutiger Sicht können alle bayerischen Sparkassen die in den nächsten Jahren stufenweise ansteigenden Eigenkapitalanforderungen nach Basel III erfüllen.

4. In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in den vergangenen zehn Jahren Sponsoring betrieben?

Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der jährlichen Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in den letzten zehn Jahren ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 3 zu entnehmen.

5. In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in den vergangenen zehn Jahren gemeinnützige Spenden geleistet?

Zu der Höhe der einzelnen (gemeinnützigen) Spenden der Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 4 Ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die jährliche Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in den letzten zehn Jahren einschließlich der Zuführungen an Stiftungen ermittelt. Die Übersicht hierzu ist ebenfalls Anlage 3 zu entnehmen.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.