27. Juli 2015

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2014

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 05.05.2015, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 27.07.2015 (kursiv dargestellt)

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:

1. Gewinnverwendung
a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2014 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch war 2014 jeweils die gesamten Ausschüttung der einzelnen Sparkasse an ihre Träger?
zu 1. a) und b)
Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Sparkassenordnung (SpkO) kann der Jahresüberschuss einer Sparkasse an seinen Träger, bei Zweckverbandssparkassen an die Verbandsmitglieder, für gemeinnützige Zwecke abgeführt oder mit deren Zustimmung für solche Zwecke verwendet werden. Gewinnausschüttungen können nach der Vorgabe des § 21 SpkO ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Im Jahr 2014 gab es bei den bayerischen Sparkassen nach den Erhebungen des Bayerischen Sparkassenverbands die in Anlage 1 aufgeführten Ausschüttungen.

1. c) Wie hoch hätten die Ausschüttungen der einzelnen Sparkassen an ihre Träger nach §21 der Bayerischen Sparkassenordnung 2014 höchstens sein können?
zu 1. c) In welcher Höhe die einzelnen bayerischen Sparkassen im Jahr 2014 maximal Ausschüttungen vornehmen hätten können, hängt nicht allein von den in § 21 Abs. 3 SpkO festgelegten Rechengrößen ab. Maßgebend hierfür ist ebenso die konkrete Gesamtsituation jeder einzelnen Sparkasse. Hierbei sind insbesondere die zukunftsbezogene Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften, die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der dauerhaften auskömmlichen Ertragslage der einzelnen Sparkassen zur nachhaltigen Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags zu berücksichtigen. Die Frage nach den maximal möglichen Ausschüttungen kann daher ohne Beurteilung der individuellen betriebsinternen Verhältnisse der einzelnen Sparkassen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, nicht beantwortet werden.

2. Eigenkapitalhilfen
a) Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2014 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?
zu 2. a) und b)
Es gab im Jahr 2014 keine Eigenkapitaldotierungen bei den Sparkassen durch ihre Träger.

3. Eigenkapitalausstattung
a) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2014?
zu 3. a) Die Kernkapitalquoten der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2014, die im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht sind, sind in der Anlage 2 aufgeführt.

3. b) Welche bayerischen Sparkassen erfüllen die ab 2014 gültigen, verschärften Eigenkapitalanforderungen aus der ersten Umsetzungsstufe von Basel III nicht?
zu 3. b) Alle bayerischen Sparkassen erfüllen die seit Anfang 2014 geltenden Eigenkapitalanforderungen nach Basel III. 


3. c) Welche bayerischen Sparkassen erwarten die stufenweise wirksam werdenden weiteren Eigenkapitalanforderungen nach Basel III nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vollumfänglich einhalten zu können?
zu 3. c) Aus heutiger Sicht können alle bayerischen Sparkassen die in den nächsten Jahren stufenweise ansteigenden Eigenkapitalanforderungen nach Basel III erfüllen.

4. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2014 Sponsoring betrieben?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2014 Sponsoring betrieben?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 4.) Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich und der Staatsregierung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in 2014 unterteilt nach Verwendungskategorien ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 3 zu entnehmen.

5. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2014 gemeinnützige Spenden geleistet?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2014 gemeinnützige Spenden geleistet?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 5.) Zu der Höhe der (gemeinnützigen) Spenden der einzelnen Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 4 ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in 2014 einschließlich der Zuführung an Stiftungen ermittelt. Die Gesamthöhe sowie die Aufschlüsselung in Verwendungskategorien ist der Anlage 3 zu entnehmen.

6. a) Welche bayerischen Sparkassen betrieben in den letzten 10 Jahren welche Stiftungen?
b) Welchen Stiftungszweck verfolgen dieser Stiftungen jeweils?
7. a) Welche Destinatäre kamen in den letzten fünf Jahren jeweils in den Genuss von Erträgen?
b) In welcher Höhe erfolgten diese Erträge jeweils?
c) Wie hoch waren die Gesamterträge der von den bayerischen Sparkassen betriebenen Stiftungen jeweils in den letzten 10 Jahren?
8. Falls die Fragen zu 7. nicht genau beantwortet werden können:
a) Warum nicht?
b) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 6. – 8.
) Die Stiftungen der Sparkassen sind rechtlich selbständige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die nicht der Sparkassenaufsicht, sondern der Stiftungsaufsicht unterliegen.
Das Vermögen der Stiftungen der Sparkassen ist nicht mehr Teil des Sparkassenvermögens, sondern rechtlich selbständig gewordenes Vermögen in der Rechtsform der Stiftung. Die unabhängigen Organe der Stiftungen entscheiden jeweils in eigener Verantwortung über die Empfänger der Stiftungsmittel und die Höhe der Zuwendungen. Die Entscheidungen über die Zuwendungen sowie die Verwaltung der Stiftungen insgesamt liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung.
Die zusammengefassten Daten der letzten 10 Jahre beruhen auf freiwilligen Meldungen der Sparkassen an den Sparkassenverband Bayern und sind in Anlage 4 beigefügt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.