12. Juli 2016

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2015

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 03.06.2016 mit den Antworten des Staatssekretärs des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 12.07.2016 (kursiv gestellt)  

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2015 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?

1. b) Wie hoch war 2015 jeweils die gesamte Ausschüttung der einzelnen Sparkassen an ihre Träger?

Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Sparkassenordnung (SpkO) kann der Jahresüberschuss einer Sparkasse an seinen Träger, bei Zweckverbandssparkassen an die Verbandsmitglieder, für gemeinnützige Zwecke abgeführt oder mit deren Zustimmung für solche Zwecke verwendet werden. Gewinnausschüttungen können nach der Vorgabe des § 21 SpkO ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Aus dem Ergebnis des Jahres 2015 beabsichtigen die bayerischen Sparkassen nach den Erhebungen des Bayerischen Sparkassenverbands die in Anlage 1 aufgeführten Ausschüttungen.

2. a) 
Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2015 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?

Es gab im Jahr 2015 keine Eigenkapitaldotierungen bei den Sparkassen durch ihre Träger.

2. b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?

Entfällt.

2. c) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2015?


Die Kernkapitalquoten der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2015, die im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht sind, sind in der Anlage 2 aufgeführt.

3. a) 
In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2015 Sponsoring betrieben?

3. b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2015 Sponsoring betrieben?

3. c) 
In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)

Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich und der Staatsregierung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in 2015 unterteilt nach Verwendungskategorien ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 3 zu entnehmen.

4. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2015 gemeinnützige Spenden geleistet?

4. b) 
In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2015 gemeinnützige Spenden geleistet?

4. c)
 In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)

Zu der Höhe der (gemeinnützigen) Spenden der einzelnen Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 3 Ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in 2015 einschließlich der Zuführung an Stiftungen ermittelt. Die Gesamthöhe sowie die Aufschlüsselung in Verwendungskategorien ist der Anlage 3 zu entnehmen.

5. a) 
Welche bayerischen Sparkassen betrieben 2015 welche Stiftungen?

5. b) Welchen Stiftungszweck verfolgen diese Stiftungen jeweils?

6. a) Wie hoch waren die Gesamterträge der von den bayerischen Sparkassen betriebenen Stiftungen im Jahr 2015?

6. b) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)

zu 5. – 6.:
 Die Stiftungen der Sparkassen sind rechtlich selbständige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die nicht der Sparkassenaufsicht, sondern der Stiftungsaufsicht unterliegen.

Das Vermögen der Stiftungen der Sparkassen ist nicht mehr Teil des Sparkassenvermögens, sondern rechtlich selbständig gewordenes Vermögen in der Rechtsform der Stiftung. Die unabhängigen Organe der Stiftungen entscheiden jeweils in eigener Verantwortung über die Empfänger der Stiftungsmittel und die Höhe der Zuwendungen. Die Entscheidung über die Zuwendungen sowie die Verwaltung der Stiftungen insgesamt liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung.
Die Daten für das Jahr 2015 beruhen auf freiwilligen Meldungen der Sparkassen an den Sparkassenverband Bayern und sind in Anlage 4 beigefügt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.