15. September 2016

Nah versorgt – Egal wo du in Bayern lebst

Positionspapier

NAH VERSORGT – EGAL WO DU IN BAYERN LEBST

Beschluss der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag am 15.9.2016 auf der Herbstklausur in Aschaffenburg

Faire Chancen – egal wo du in Bayern lebst: Dazu gehört auch, dass die Menschen das, was sie zum Leben brauchen, an ihrem Wohnort vorfinden, ohne dafür weite Wege zurücklegen zu müssen. Unter dem Begriff „Nahversorgung“ wird die Versorgung mit notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs verstanden. Gemeint ist damit zunächst die Versorgung mit Lebensmitteln. Je nach Lebenssituation kann man darunter aber weit mehr fassen. Für Familien mit Kindern kann es die Schule im Dorf sein. Für ältere Menschen, aber auch für alle anderen, kann ein Hausarzt oder die Apotheke in unmittelbarer Nähe lebensnotwendig sein. Eine Bushaltestelle vor der Tür oder ein Bahnhof am Ort eröffnet für all diejenigen, die über kein eigenes Auto verfügen oder auf das Auto verzichten wollen, den Weg zum Sich-selbst-Versorgen.

Wie der Begriff Nahversorgung schon sagt, kommt es auf die Nähe an. Als nah wird eine solche Entfernung verstanden, die man auch zu Fuß zurücklegen kann („fußläufige Entfernung“). Für uns GRÜNE ist ganz klar: Nahversorgung muss für alle ohne Auto möglich sein.

Nahversorgung ist außerdem mehr als das originäre „Sich-versorgen-können“. Ein Laden im Dorf bringt nicht nur Lebensmittel, sondern auch Leben ins Dorf und kann so zum Dorftreff werden. Wir wissen aber auch, dass wir nicht von einer Dorfidylle ausgehen können, die es längst nicht mehr überall gibt: Eine Kirche im Zentrum, um deren Vorplatz sich die örtliche Sparkasse, eine Postfiliale, der Allgemeinarzt, Landbäckerei- und metzgerei, ein Wirtshaus und ein kleiner Dorfladen angesiedelt haben. Weil die Realität oft ganz anders aussieht, brauchen wir in Bayern auch neue, angepasste Konzepte. Wir brauchen einen gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr. Und wenn vor allem ältere Menschen ohne Auto nicht mehr in die Läden kommen können, dann müssen die Waren eben zu den Menschen kommen.

Die Schere geht auseinander
Bayerns Regionen entwickeln sich sehr unterschiedlich. Dieses Bild zeigt sich auch bei der Nahversorgung. Viele Regionen, vor allem die abgelegenen, dünn besiedelten, sind am stärksten vom Ladensterben betroffen. In größeren Städten konzentrieren sich immer größere Lebensmittelmärkte, während in kleineren Gemeinden das Netz ausdünnt. Auch wenn diese Entwicklungen in ganz Bayern zu beobachten sind, treten sie jedoch in den weniger stark besiedelten Regionen in den Vordergrund. Während die Zahl der Geschäfte in München und anderen Städten in den vergangenen Jahren noch zunahm, machten in einigen Landkreisen bis zu einem Drittel der Läden dicht. Am stärksten betroffen sind die Landkreise Neustadt an der Waldnaab (minus 37 Prozent), Hof (minus 34 Prozent) und Bad Kissingen (minus 34 Prozent). In 16 weiteren Landkreisen mussten zwischen 20 und 30 Prozent der Supermärkte schließen. In jeder vierten bayerischen Gemeinde gibt es laut Wirtschaftsministerium keinen einzigen Lebensmittelmarkt mehr und in 158 der betroffenen 510 Kommunen gibt es nicht einmal mehr einen Bäcker oder Metzger.

Der Trend: immer größer, immer flächenintensiver
Die Anzahl der kleinflächigen Ladengeschäfte (bis 400 m²) hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Zwischen 2005 und 2014 haben bayernweit 733 dieser kleinen Läden geschlossen. Ein Rückgang um 40 Prozent. Gleichzeitig werden die Geschäfte, gemessen an der Fläche, immer größer: Die durchschnittliche Verkaufsfläche stieg laut Wirtschaftsministerium von 708 Quadratmetern im Jahr 2005 auf 929 Quadratmeter im Jahr 2015.

Die Gründe: Strukturwandel im Einzelhandel und Fehlsteuerungen in der Landesplanung
Gründe sind zum einen der Strukturwandel und Konzentrationsprozess im Einzelhandel und der damit einhergehende Verdrängungswettbewerb. Größere Läden sind profitabler, kleinere werden geschlossen. Auch Kunden nehmen für immer mehr Auswahl und günstige Angebote weitere Wege in Kauf. Zum Einkaufen ins Auto zu steigen, wird zum Normalfall. Zum anderen haben Fehlsteuerungen in der Landesplanung genau diese Entwicklung beschleunigt. Die Entscheidung der CSU Regierung, die Genehmigungspraxis bei der Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten immer weiter zu lockern, hat wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Im Jahr 2010 hat die Staatsregierung per Ministerialbeschluss Gemeinden im ländlichen Raum die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.200 m² ohne Zielabweichungsverfahren erlaubt und dies bei der letzten Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) 2013 im LEP festgeschrieben. Auch die im LEP formulierte Zielvorgabe, dass die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen hat (vgl. LEP 2013, 5.3.2), sieht Abweichungsmöglichkeiten vor. Auf Anfrage musste die CSU-Regierung einräumen, dass ihr nicht einmal eine flächendeckende Erhebung darüber vorliegt, in welchen Kommunen Einzelhandelsgroßprojekte über 800 m² realisiert wurden. Obwohl Einzelhandelsgroßprojekte laut CSU-Regierung aufgrund der Auswirkungen auf die landesplanerische und städteplanerische Zielsetzung „landesplanerisch zu überprüfen“ sind, beruft sich die CSU-Regierung auf fehlendes Datenmaterial.

Die Folge: Verödung der Dorfkerne
Beim Wettlauf der Gemeinden um die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten gibt es viele Verlierer. Ein großer Supermarkt in einer Gemeinde sorgt für Kaufkraftabfluss in der Nachbargemeinde. An dem Ort, an dem sich große Geschäfte am Ortsrand auf der grünen Wiese breit machen, geht Stück für Stück schöne Landschaft und Natur und damit Heimat verloren. Das Dorf verliert sein Gesicht. Kleine Geschäfte im Ortskern machen dicht. Die großen Geschäfte mit ihrem Vollsortiment graben nicht nur dem Tante-Emma-Laden, sondern auch der kleinen selbstständigen Bäckerei und Metzgerei, dem Schreibwarenladen und dem ortsansässigen Textilgeschäft und sonstigen Einzelhändlern und Handwerksbetrieben das Wasser ab. Damit gehen im Saldo qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze verloren. Die Folge ist zunehmender Leerstand und ein weiteres Ausbluten der Ortszentren. Der Zwang zur Auto-Mobilität nimmt zu, Ältere und Menschen ohne Auto verlieren die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen.

GRÜNE Forderungen
Wir können Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern nicht vorschreiben, Läden an Standorten mit schlechter Gewinnmarge zu eröffnen. Und Kunden entscheiden selbst, wo sie einkaufen wollen. Aber das in der Bayerischen Verfassung verankerte Staatsziel der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ erfordert einschneidende Korrekturen in der Raumplanung, der Strukturförderung und dem Leistungsangebot mit dem Ziel, die ländlichen Räume als lebenswerte Orte zu erhalten.

1. Klare Leitplanken in der Landesplanung
Um Fehlentwicklungen zu vermeiden und der Verödung von Ortskernen entgegenzuwirken, bedarf es einer übergeordneten Steuerung, die klare Leitplanken für den Entwicklungskorridor setzt. Dabei müssen rote Linien festgelegt werden, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung nicht überschritten werden dürfen und daher auch nicht zur Diskussion stehen. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung, die auf langfristige Entwicklungen ausgerichtet sind, müssen ein deutliches Korrektiv zu kurzfristigem lokalen Entwicklungswunschdenken sein und müssen von der CSU-Regierung gestärkt werden.

  • Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche: Im LEP ist zu regeln, dass Nahversorgungsbetriebe außerhalb zentraler Orte 800 m2 Verkaufsfläche nicht überschreiten dürfen.
  • Zentrale-Orte-System konsequent anwenden: Das Zentrale-Orte-System im LEP muss entsprechend seiner ursprünglichen Idee flächenintensive Infrastrukturen bündeln. Durch die inflationäre Ausweitung und Hochstufung von zentralen Orten durch die CSU-Regierung wird das System quasi auf den Kopf gestellt.
  • Flächenfraß stoppen: Die CSU-Regierung muss endlich Verantwortung dafür übernehmen und dafür sorgen, dass sorgsam mit Fläche umgegangen wird. Die Entwicklung der Orte muss Vorrang genießen vor dem Bau neuer Geschäfte auf der grünen Wiese. Dafür muss die Zielvorgabe „Innen- vor Außenentwicklung“ endlich konsequent eingehalten werden. Die Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten soll nur in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen.
  • Monitoring und Controlling: Die CSU-Regierung darf sich nicht unter Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung aus der Verantwortung stehlen. Sie ist für die Überprüfung und Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben verantwortlich und kann sich insofern nicht auf fehlendes Datenmaterial berufen. Wir brauchen ein fundiertes Monitoring ebenso wie ein verlässliches Controlling für die Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben.
  • Nahversorgungskonzepte in den Kommunen: Die CSU-Regierung muss die Kommunen bei der Erstellung von Nahversorgungskonzepten unterstützen. Nahversorgungskonzepte stellen ein wichtiges Instrument zur Steuerung und Sicherung der Nahversorgung in den Regionen und Kommunen dar. Durch regionale Konzepte bzw. interkommunale Konzepte sollte darüber hinaus eine Abstimmung zwischen den Kommunen einer Region erfolgen.

2. Die Läden im Dorf – das Dorf am Leben lassen
Die kleinen Läden im Dorf versorgen die Menschen meist nicht nur mit Lebensmitteln, sie schaffen auch Leben im Dorf. Sie sind oft Mittel- und Treffpunkte, in denen soziale Kontakte gepflegt und Neuigkeiten ausgetauscht werden. Wenn man so will, sind sie eine Art „analoger Chatroom“. Das bedeutet aber auch: Wenn der letzte Lebensmittelmarkt in einem Dorf dicht gemacht wird, geht damit – neben dem Verlust an Infrastruktur – eine generelle Abwertung der Kommunen als lebenswerter Wohn- und Wirtschaftsstandort einher. Wie zahlreiche Umfragen belegen, sind gerade die „weichen Faktoren“ in einer Gemeinde gefragt, wenn es darum geht, ob sich Unternehmen an einem Standort ansiedeln oder ob sie einen Standort aufrechterhalten. Denn nur dort, wo die Lebensqualität stimmt, kann ein Unternehmen auch kompetente und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnen und halten.
Wir GRÜNE fordern daher die Unterstützung von Projekten und Initiativen, die mit einem Dorfladen neues Leben in ihr Dorf bringen wollen. Es geht uns dabei nicht um eine weitere Aufstockung der Strukturfördermittel für den ländlichen Raum, sondern um eine zielgerichtete Förderung innerhalb der bestehenden Programme (insb. Dorferneuerung, LEADER). Denn die aktuelle Förderpolitik Bayerns lässt keine klare Strategie zum systematischen Erhalt dörflicher Grundversorgungseinrichtungen erkennen. Dabei ist uns das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Förderung wichtig. Projekte, die eine Unterstützung durch öffentliche Mittel erfahren, müssen auf Dauer wirtschaftlich tragfähig sein, ohne benachbarte Angebote in ihrer Existenz zu gefährden (ökonomische Nachhaltigkeit). Außerdem sollte die zukünftige Förderpolitik den ökologischen Aspekt der Förderprojekte stärker berücksichtigen (ökologische Nachhaltigkeit). Schließlich muss auch die Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen und in allen Teilräumen gewährleistet sein (soziale Nachhaltigkeit, vgl. unter 3.).

  • Unterstützung bereits in der Planungsphase: Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme, z.B. im Rahmen der Dorferneuerung, müssen die Initiatoren eines Dorfladens bereits im Vorfeld von den Gemeinden im Rahmen ihrer Nahversorgungskonzepte bei der Analyse unterstützt werden, ob und was für einen Bedarf es in der Gemeinde gibt, ob es nicht bereits einen Bäcker oder Metzger, die die Aufgaben der Nahversorgung übernehmen, gibt und ob das Projekt auf Dauer überhaupt wirtschaftlich tragfähig ist. Wichtig ist ein klares Profil – je nach dem, was vor Ort gebraucht und nachgefragt wird. Ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept kann z.B. ein Dorfladen sein, in dem neben dem Verkauf von Lebensmitteln auch andere Dienstleistungen wie Bankgeschäfte, Postdienste oder eine Arztpraxis angeboten werden können.
  • Kurze Wege durch regional und ökologisch erzeugte Produkte: Unsere Maxime lautet Regionalität und ökologische Bewirtschaftung: kurze Wege, frische Ware, Tier- und Umweltgerechtigkeit, faire Preise. Wir wollen Landwirtinnen und Landwirte und Verbraucherinnen und Verbraucher wieder näher zusammenbringen. Wir sind überzeugt: Je nachdem, wie unsere Ernährungswirtschaft gestaltet ist, kann sie eine Region ausbluten oder beleben. Der Dreiklang von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung muss wieder hergestellt werden. Ein Laden, der gezielt auf die Vermarktung von lokalen, regionalen, ökologisch und fair erzeugten Produkten setzt, bietet eine echte Chance für die Wertschöpfung in der Region.
  • Stärkung des regionalen Handwerks: Auch Handwerksbetrieben wie dem Bäcker und dem Metzger wollen wir die regionale Vermarktung durch bessere Beratung und durch eine gezielte Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe erleichtern. Denn ohne Bäcker und Metzger am Ort wird die Wertschöpfungskette an einem empfindlichen Punkt unterbrochen: Es fehlen die Partner, die zwischen kleineren Erzeugerinnen und Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen schaffen.

3. Nächster Halt Lebensqualität

Nicht alle Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte werden sich umkehren lassen. Auf Grund der geringen Siedlungsdichte wird im ländlichen Raum nicht alles in fußläufiger Entfernung erreichbar sein. Gleichwohl hat die Strukturförderung die Aufgabe, zur Verfügung stehende öffentliche Mittel so einzusetzen, dass das Ziel einer angemessenen Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen und in allen Teilräumen erreicht werden kann (soziale Nachhaltigkeit). Der ländliche Raum in Bayern braucht dafür eine ausreichende und kluge ÖPNV-Erschließung, bei der die Buslinie in die Kreisstadt nicht irgendwo am Busbahnhof neben der Realschule endet, sondern auch das Ärztezentrum oder der Lebensmittelmarkt direkt angefahren werden. Aber auch neue mobile Konzepte sind gefragt. Vernetzung und mobile Versorgung können die Nachteile aus geringer Bevölkerungsdichte und großen Entfernungen kompensieren und Nahversorgungslücken teilweise schließen. Hier wollen wir Modellprojekte fördern, die eine mobile Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs von den Frühstücksbrötchen über Medikamente bis hin zu Bargeld für alle ermöglichen.

– Chancen sehen wir bei einer klugen Vernetzung aus ÖPNV und Versorgungsdienstleistungen. Nach skandinavischem Vorbild befördert die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) seit September 2012 in ihren Linienbussen neben Personen zusätzlich auch Güter. Nach Abschluss des Modellprojekts läuft der Betrieb auf Basis des regulären Linienverkehrs inzwischen reibungslos. Hier fordern wir eine entsprechende Unterstützung von Modellprojekten.

– Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der vom Fraunhofer-Institut entwickelte Ansatz „ServiceOrchester“. Es handelt sich dabei um die Digitalisierung und Bündelung von regionalen Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs für den kommunalen Raum. Dienste der Personenbeförderung werden mit anderen Transportdienstleistungen gebündelt. Bürger*innen können Dienstleistungen wie Personenbeförderungen, Grundnahrungsmittel, Bibliotheksausleihen etc. mittels einer mobilen Softwareanwendung (APP) von jedem möglichen Standort abrufen. Die Softwareanwendung setzt den Ausbau des Breitbandnetzes in ländlichen Regionen voraus. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt zum Wunschtermin und -ort des Kunden mit Hilfe spezieller Servicefahrzeuge. Diese werden so ausgerüstet, dass sie sowohl Menschen (inkl. Platz für Gehhilfen, Rollstühle), aber auch Waren jedweder Form aufnehmen und transportieren können. Die Softwareanwendung wird derartig konzipiert, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen, z.B. Sehbehinderungen, bedient werden kann.

– Verkaufswagen, Dienstleistungsterminals, rollende Supermärkte: Wenn vor allem ältere Menschen ohne Auto nicht mehr in die Läden kommen können, dann müssen die Waren und Dienstleistungen eben zu den Menschen kommen. Die Sparkasse, die mit einem Bus über das Land fährt und die Menschen mit Bargeld versorgt, gab es auch schon früher. Auch rollende Supermärkte können in stark ausgedünnten, ländlichen Räumen eine Versorgungslücke schließen. Aktuell sind davon in Deutschland ca. 1.800 täglich unterwegs und kommen damit auf ca. eine Millionen Kundenkontakte pro Woche. Die Kundschaft weist einen hohen Altersschnitt auf. Angeboten wird kein Vollsortiment, meist findet eine Spezialisierung auf Obst und Gemüse sowie Back- oder Fleischwaren statt.

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Hier finden Sie die gelayoutete Version unseres Beschlusses mit zusätzlichen Querverweisen und Belegen.