Auflösung der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern
Der Landtag wolle beschließen:
Die „Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern“ wird umgehend aufgelöst.
Begründung:
Im Juli 2011 wurde im Landtag die Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern (kurz: Energiekommission) eingesetzt, die seit September 2011 regelmäßig tagt. Im Einsetzungsbeschluss wurden verschiedene Aufgaben an die Energiekommission gestellt. Dort heißt es beispielsweise, dass die Energiekommission „bei den Menschen in Bayern für den Umbau der Energieversorgung werben und die Bürgerinnen und Bürger über die Konsequenzen informieren soll.“ Die Energiekommission soll ferner „Anstöße für parlamentarische Initiativen zur Umsetzung der Energiewende geben.“ Weiter heißt es im Einsetzungsbeschluss, dass sich die Energiekommission damit auseinandersetzen soll, „wie die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig und umfangreich an deren Umsetzung beteiligt und parlamentarische Initiativen öffentlichkeitswirksam begleitet werden können.“
Nach über 16 Monaten ist die Zwischenbilanz der Energiekommission u.E. fatal. Die öffentliche Wahrnehmung der Energiekommission ist minimal. Aktives Werben für die Energiewende findet nicht statt. Die teils sehr informativen Anhörungen von Sachverständigen wurden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Die Protokolle sind bis heute nicht im Internet zu finden. Es fehlt der Energiekommission u.E. aber auch an der Wertschätzung durch die Staatsregierung. Zwar traten fast alle einschlägigen Staatsminister in Sitzungen der Energiekommission auf, der Neuigkeitswert ihrer Vorträge war jedoch gering. Eine zeitnahe Information über die Arbeit der Staatsregierung im Bereich der Energiewende erfolgte nie. So wurde die Kommission nie in Umsetzungsmaßnahmen der Staatsregierung miteinbezogen. Weder von der Energieagentur „ENERGIE INNOVATIV“ noch von Staatsministerien erhielt die Energiekommission Informationen, die nicht auch über Pressemitteilungen oder auf den Internetseiten der Staatsregierung zu finden gewesen wären. Einzelheiten zu Windenergieerlass, Gebietskulisse Windkraft, Wasserkraftforum oder Bayernplan erfuhr die Energiekommission grundsätzlich erst aus der Presse. Auch der Wunsch der Energiekommission im Beirat der Energieagentur vertreten zu sein, wurde sowohl von der Staatsregierung wie auch vom Landtag abgelehnt.
Bei der Beratung des Zwischenberichts im Sommer 2012 wurde in mühsamen Debatten wenigstens in einigen Bereichen ein Minimalkonsens erreicht. Der Versuch aus diesem einstimmig beschlossenen Minimalkonsens in internen Besprechungen und nichtöffentlichen Sitzungen gemeinsame parlamentarische Initiativen zu erreichen, ist kläglich gescheitert.
Da nach Meinung der Oppositionsfraktionen die Vorschläge der Energiekommission sich auch im praktischen Handeln der Staatsregierung wiederfinden sollten, haben sie bei der Beratung des Haushalts 2013/2014 vier Haushaltsanträge zu konsensualen Vereinbarungen der Energiekommission eingereicht. Die vier Haushaltsanträge wurden allesamt von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
Nach den bisherigen Planungen soll der Schlussbericht der Energiekommission Mitte Mai dem Landtag vorgelegt werden. Es gibt keine Anzeichen, dass die Energiekommission auch nur ansatzweise ihrem vom Parlament beschlossenen Auftrag gerecht wird.
Daher ist es sinnvoll, diese Kommission aufzulösen.
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Leider wurde unser interfraktioneller Antrag nach Debatte im Plenum am 06.02.2013 an den Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss überweisen und anschließend in der Plenarsitzung vom 16.04.2013 in namentlicher Abstimmung mit 65:83 Stimmen abgelehnt. Anbei finden Sie unseren gemeinsamen Dringlichkeitsantrag auch im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.