Vorlage des geplanten Nachrüstprogramms beim Atomkraftwerk Isar 1
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Umweltausschuss in einer der nächsten Sitzungen umfassend über das nach Ansicht der Bayerischen Atomaufsicht erforderliche Programm zur Nachrüstung des Atomkraftwerks Isar 1 zu informieren.
Dabei sind die einzelnen Maßnahmen konkret zu beschreiben, die Fristen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu benennen, geplante Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen zu erläutern und die jeweils zu erwartenden Kosten für die Betreiberfirma anzugeben.
Begründung:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant mit Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung die Laufzeit der noch in Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke drastisch zu verlängern. Beim Atomkraftwerk Isar 1 soll die Restlaufzeit von 8 Monaten auf 9 Jahre ausgedehnt werden. Verschiedene Gutachten haben umfangreiche Mängel sowohl am Reaktortyp der „Siedewasserbaulinie 69“, als auch am konkreten Reaktor Isar 1 nachgewiesen. Eine ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Stellungnahme des TÜV Süd bestätigte die Bedenken in wohl formulierten Worten. Ursprünglich von Seiten des Bundesumweltministeriums vorgesehene Bestandteile des Nachrüstprogramms wurden im Zuge der Verhandlungen mit der Atomwirtschaft wieder zurückgenommen, darunter auch eine Reihe von finanziell aufwändigen Maßnahmen, wie etwa der deutlich verbesserte Schutz gegen Einwirkungen von außen. Ein bisher bekannt gewordenes Papier schildert auf 5 Seiten nur unbestimmt die zwischen Bundesregierung und Länderregierung ausgehandelten Nachrüstungen.
<<<< Der Antrag wurde am 22.2.2011 im Plenum in geänderter Fassung angenommen. Statt dem Umweltausschuss mündlich zu berichten einigte man sich in der geänderten Fassung darauf, dass die Staatsregierung schriftlich dem Ausschuss umfassend über das nach Ansicht der bayerischen Atomaufsicht erforderliche Programm zur Nachrüstung des AKW ISar 1 zu informieren habe.